Tanulmányok

Änderungen und Fragmentierung des ungarischen Erbrechts

Veröffentlicht:
2022-08-26
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Kiss, T. (2022). Änderungen und Fragmentierung des ungarischen Erbrechts. Debreceni Jogi Műhely, 19(1-2.), 81-103. https://doi.org/10.24169/DJM/2022/1-2/5
Abstract

Das Erbrecht ist im ungarischen Grundgesetz verankert, und die detaillierten materiellen Vorschriften sind im Siebten Buch des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch in anderen Gesetzen materielle Vorschriften zur Erbfolge eingeführt. Gemäß dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaften, gelten die für Ehegatten geltenden Vorschriften auch für eingetragene Lebenspartner. Dies bedeutet, dass der eingetragene Lebenspartner auch gesetzlicher Erbe ist. Die besonderen Regeln für den Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (Ackerboden) durch eine gewillkürte Erbfolge sind in dem Gesetz über den Landverkehr(Gesetz CXXII von 2013) festgelegt. Am 1. Januar 2023 wird ein neues Gesetz in Kraft treten (Gesetz CXLIII von 2021), das die erbrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches im Falle der gemeinsamen Rechtsnachfolge von ungeteiltem Miteigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken durch mehrere Erben ergänzen wird.

Die Bestimmung eines staatlichen Organs, das den Staat in Erbrechtsverhältnissen vertritt, ist in einer gesonderten Ministerialverordnung vorgesehen. In dem vorliegenden Schreiben wird analysiert, wie all diese komplexen und verstreuten Vorschriften die Rechtsanwendung erschweren und die zügige Durchführung von Nachlassverfahren behindern. Das vorliegende Schreiben kritisiert die zersplitterte Regelung und schlägt vor, die Vorschriften der einzelnen Gesetze in das  Bürgerlichen Gesetzbuch zu integrieren, da dies zu einer effizienteren Rechtsanwendung beitragen könnte.