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Új irányok a szerzői alkotások büntetőjogi védelme körében

Megjelent:
May 7, 2020
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Kiválasztott formátum: APA
Kiss, T. (2020). Új irányok a szerzői alkotások büntetőjogi védelme körében. Debreceni Jogi Műhely, 5(3), 13-27. https://ojs.lib.unideb.hu/DJM/article/view/5853
Absztrakt

Heutzutage stehen literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke im Mittelpunkt der urheberrechtlichen Rechtsprechung und Literatur. Grund für die Aufmerksamkeit ist die technische Entwicklung und die Digitalisation. Diese unter urheberrechtlichem Schutz stehenden Werke spielen eine wichtige Rolle in der modernen Informationsgesellschaft. Die häufigste Form der Verwertung dieser Werke wird über das Internet realisiert. Neben der Erhöhung der Verwertung über das Internet erhöht sich auch die Zahl der Verletzungen des Urheberrechts, so müssen Verletzter mit wirksamen Rechtsfolgen konfrontiert werden.
Der Urheber und der Berechtigte der mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte kann bei einer Verletzung seiner Rechte zivilrechtliche, strafrechtliche, zollrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche stellen.
So lässt sich eindeutig feststellen, dass das System von Rechtsfolgen komplex ist. In diesem Artikel werden die strafrechtlichen Folgen geprüft. Der Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die anwendbaren strafrechtlichen Folgen nach ungarischem Recht und die relevanten Dokumente der Europäischen Union (Cyber Crime Convention, Entwurf der Richtlinie Nr. 2005/0127 (COD) über die strafrechtlichen Maßnahmen) und es werden auch Entwürfe der ungarischen Gesetzgebung vorgestellt. Im Fokus des Artikels steht die Prüfung des ungarischen Strafgesetzbuches mit Rücksicht auf den Entwurf der erwähnten Rechtlinie und es wird analysiert, wie das ungarische Gesetz modifiziert werden sollte. Der Artikel
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befasst sich mit dem neuen ungarischen Gesetz Nr. XXVII vom Jahre 2007 über die Modifizierung der vier strafrechtlichen Sachverhalte (Usurpation, Verletzung der Urheber- und mit dem Urheberrecht verwandten Rechte, Ausspielen der technischen Maßnahme zur Sicherung des Schutzes der Urheber- und mit dem Urheberrecht verwandten Rechte, Fälschung der Rechtsverwaltungsdaten) Der grundlegende Zweck des Artikels ist die Bestimmung der adäquaten (strafrechtliche) Folgen der verschiedenen Verletzungen der Urheberrechte.
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