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Entwicklung des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes

Published:
January 2, 2013
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Andorkó, I. (2013). Entwicklung des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Debreceni Jogi Műhely, 10(1), 1-23. https://doi.org/10.24169/DJM/2013/1/1
Abstract

Ein wesentlicher Bestandteil der Freiheit ist das private Eigentum. Das Privateigentum
ermöglicht den Menschen die Souveränität und Selbstentfaltung, ist eines der wichtigsten
Instituten der Marktwirtschaft. Die Fixierung von Eigentumsrecht als Grundrecht in den
Verfassungen blickt in den Ländern im Westen Europas im allgemeinem auf mehr
Jahrhunderte zurück. Nach Meinung einiger Autoren sind die Verwurzelungen des
grundrechtlichen Schutzes des Eigentums schon in biblischer Zeit entdeckbar. Die Studie
beschäftigt sich mit der Entwicklung und mit den theoretischen Grundfragen des
verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes. Diese Übersicht zeigt, dass der konkrete,
effiziente Eigentumsschutz in Ungarn im Vergleich zu den demokratischen Staaten
Westeuropas und den Vereinigten Staaten von Amerika mehr Jahrhundert später aufgetreten
hat. Der ungarische Verfassungsgerichtshof hat das für die Rechtsstaaten charakteristisch
hohe Niveau des Eigentumschutzes ohne heimische Prämissen und Traditionen nach der
Wende 1989/90 entwickeln müssen.