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Patient’s right to self-determination and its interpretation in case law
145-172Views:322The aim of the study is to examine the patient's right to self-determination and the present issues of legal interpretation. The right to self-determination – along with the right to information – is one of the most important patient’s right. It ensures that the patient can be a well-informed person, who is not just a vulnerable subject suffering from lack of information. If this right prevails properly, the patient is able to make decisions based on his own interests and values during his medical treatment.
The focus is on the narrower interpretation of the right to self-determination, namely the consent to interventions, as well as its limits and the exercise of the right by deputy decision-makers. In addition to the legal content and interpretation of the right, we consider it important to cite examples of recent case law from the last few years and to present the most significant findings. The examination of the right of self-determination is current and necessary, since the legal disputed related to this are still present nowadays, and the case law is constantly evolving in this area.
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The App is my Boss – National and EU Perspectives in Light of the New Platform Directive and Case Law
115-148Views:57This study attempts to examine the challenges generated by the so-called platform work, which has gained significant traction in the labour markets of Hungary and the European Union in recent years, primarily from a labour law perspective and, to a lesser extent, from a social law viewpoint.
The first part of the analysis explores the background of the platform economy's expansion, followed by a discussion of the conceptual aspects and key factors of the platform economy.
In the second part, the study addresses the labour law issues arising from this phenomenon from both national and EU perspectives. Finally, in light of the analysis of domestic and European Union case law, it offers de lege ferenda proposals to help resolve the emerging dissonances.
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Judicial review of company decisions in the view of jurisprudence
29-48.Views:176The study presents in detail and in a systematic way the legal rules of judicial review of decisions of companies in the light of case law.
The study describes when a review of a decision can be requested, who the parties are, how the time limit for bringing an action is set, what kind of decision the court can issue, groups and describes typical infringement decisions, and then distinguishes the legal institution from the judicial oversight.
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A pótmagánvádas eljárás szabályozásának alternatív modellje
20-26Views:114Im vergangenen Jahr wurden die Gerichte wegen der Langsamkeit der Rechtssprechung, des Fehlens der Einheitlichkeit des Rechtes und auch wegen der Juristerei mit Selbstzweck oft kritisiert. Der Meinung des selbs als Richter taetigen Verfassers nach ist keine von diesen eine unbegründete Kriktik. Der Ansicht des Verfassers nach blieben aber die Prüfung der Zusammenhaenge der kritiesierten Probleme durch die Kritiker gewöhnlich weg. Der Vefasser betont von diesen die Wichtigkeit der Reglung des Strafprozesses, da seiner Meinung nach das Auftreten der kritisierten Probleme auch auf dessen Fehler zurückzuführen ist.
Hierfür stellt der Ansicht des Verfassers nach die gültige Regelung des Strafprozessgesetzes zu der Subsidiaranklage ein gutes Beispiel dar. Dementsprechend stellt die Dissertation ein alternatives Modell des Subsidiaranklageverfahrens mit texttreuer Ausführlichkeit vor. Die von dem Verfasser empfohlene Regelung folgt neben einigen grundlegenden Aenderungen der vom Gesetzgeber angewandten Technik zur Kodifizierung. In diesem Zusammenhang gibt der Verfasser die Definition des Opfers neu an, das eine der Grundfragen der zwecksmaessigen Anwendung des Rechsintituts verkörpert, darauf aufbauend macht er auch eine Empfehlung zur Definition des Subsidiaranklaegers. Dabei stellt die inhaltliche Neuheit der Empfehlung die leicht überschaubare Regelung und die einheitliche Auffassung des Verfahrens, sowie die Unterbringung der Regelung des Verfahrens vor dem Gericht im Rahmen eines Spezialverfahrens dar: all das würde auch die bedeutende Abnahme der betroffenen Gesetzestexte nach sich ziehen.
Auf diese Weise macht der Verfasser darauf aufmerksam, dass über die Rechtskenntnis des Richters hinaus auch das Ansehen des Gesetzes ein unabdingbarer Faktor für das optimale Funktionieren der Rechtssprechung ist und all dass kann sich nur aus der fachgemaessen Anwendung der Rechtsgestaltung und der Rechtssprechung entfalten. Deshalb weist der Verfasser als Beendigung seiner kurzen Dissertation auf die Wichtigkeit der seiner Meinung nach fehlerhaften Annaeherung an das als ein Dilemma aufgetauchten Frage der Rechtsprechung oder der Gerechtigkeitssprechung hin.
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Die ungarische Strafjustiz in den ersten Jahrhunderten nach der Staatsgründung im Spiegel der römischen und europäischen Rechtsentwicklung
Views:244Der Aufsatz stellt die Strafjustiz der ersten Jahrhunderte nach der ungarischen Staatsgründung, des Zeitalters der Könige aus dem Hause Árpád im Spiegel der römischen und westeuropäischen, besonders der fränkischen Rechtsentwicklung vor. Er untersucht neben der Entstehung des ungarischen Gerichtssystems die Ordnung des Strafverfahrens, eingehend auf die Ladung, die Beweisverfahren, besonders die Gottesurteile, den Gerichtsbeschluss und den Rechtsbehelf.
Die Arbeit ist rechtsgeschichtlichen Inhalts, aber wo es möglich ist, und Parallelen gezogen werden können, vergleicht sie solche Einrichtungen des ehemaligen und modernen Rechts miteinander, die während der Rechtsentwicklung unverändert Teil des Strafprozesses geblieben sind.
Dem einleitenden Teil folgend geht sie als Erstes auf den Begriff und Zweck des Strafverfahrens ein; diesen Zweck definiert sie nach den literarischen Quellen als die Belangung der die Staatsordnung verletzenden Person.
Auf die geschichtliche Entwicklung besonders des Zivilrechts, aber auch des Strafrechts hatten die römisch-rechtlichen Wurzeln großen Einfluss. Der Aufsatz bietet einen Überblick über die organisatorischen und prozessualen Grundlagen der römischen Strafjustiz, sowie die einzelnen Straftaten und die ihre Beurteilung regelnden Normen. Es wird betont, dass bereits im römischen Recht solche konstitutionelle, den europäischen Standards entsprechende Prinzipien zur Geltung kamen, wie die Öffentlichkeit der Verhandlung oder das Recht auf Verteidigung.
Nach der Analyse der römisch-rechtlichen Grundlagen wird die Entwicklung des mittelalterlichen europäischen Strafrechts untersucht. Die Rechtsgeschichte, die Rechtsentwicklung Kontinentaleuropas hatte bedeutenden Einfluss auf die Regeln des ungarischen Strafprozessrechts. Besondere Hervorhebung verdient in diesem Teil das Recht des Fränkischen Reichs.
Nach der Beleuchtung des europäischen strafrechtlichen Hintergrunds analysiert der Aufsatz die Strafjustiz der Könige aus dem Hause Árpád. Er stellt die Entwicklung des Gerichtssystems, die Rechtsprechung durch den König, dann durch die Großwürdenträger, die Entstehung des ordentlichen Gerichtssystems und der Gerichte auf dem Land vor, hinweisend darauf, dass bereits zu Anfang der Herrschaft der Könige aus dem Hause Árpád solche wichtigen königlichen Dekrete erlassen wurden, die die Entwicklung des Strafrechts wesentlich bestimmt haben.
Nach dem Überblick des Gerichtssystems untersucht die Arbeit einzelne wichtige Rechtsinstitute des Strafprozessrechts. Eine solche grundlegende Einrichtung ist die Beiladung, die der Ladung des modernen Rechts entspricht. Die Adeligen konnten ausschließlich durch ordnungsgemäße Ladung beigeladen werden, im Gegensatz zu den Leibeigenen, in deren Strafsachen der Gutsherr aufgerufen wurde, sie vor Gericht zu stellen.
Sehr wichtige Rechtsinstitute des Strafverfahrens sind des Weiteren die einzelnen Beweisverfahren, die anfangs in Gottesurteilen sakraler Charakter wie den Proben beziehungsweise dem Zweikampf in Erscheinung traten. Neben den Gottesurteilen können als weitere Beweisverfahren der Reinigungseid sowie der formelle Zeugenbeweis erwähnt werden, aber schon früh bekannt war auch der Urkundenbeweis.
Der Aufsatz unterzieht die Urteilsfindung im Prozess separat einer Untersuchung, hervorhebend, dass im Verfahren gegen den Adeligen die Öffentlichkeit zur Geltung kam, seit König Béla III. wurde über die Verhandlung sogar Protokoll geführt. Um ein Urteil musste das Gericht ersucht werden, und es wurde vom Gericht gefällt.
Die Arbeit berührt schließlich einzelne wichtige Fragen des Rechtsbehelfs mit der Bemerkung, dass vom Rechtsbehelf im modernen Sinne genommen im Zeitalter der Könige aus dem Hause Árpád noch nicht gesprochen werden kann. Das Rechtsmittel zielte zu dieser Zeit noch nicht auf die Beseitigung der Fehlentscheidung, sondern konnte die Justizverweigerung seitens des Gerichts oder gewisse Formwidrigkeiten beanstanden.
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A hozzátartozók közötti erőszak miatt alkalmazható megelőző távoltartás az ítélkezési gyakorlat tükrében: különös tekintettel a tényállás feltára során a felek viszonyának vizsgálatára
61-80Views:164A dolgozat a hozzátartozók közötti erőszak miatt alkalmazható megelőző távoltartás elrendelése lényegének a tömör összefoglalását követően e jogintézmény alkalmazásának magyarországi kúriai ítélkezési gyakorlatát mutatja be – talán az ezekben az ügyekben a legnehezebben eldönthető kérdésre fókuszálva: arra, hogy a bíróságok milyen tényállások mellett, milyen érvek alapján rendelik el a megelőző távoltartást, és milyen tényállások esetén, milyen érvek mellett döntenek a megelőző távoltartás elrendelése iránti kérelem elutasításáról, illetőleg a megelőző távoltartás mellőzéséről.
Ezt követően – azt a kérdést vizsgálva, hogy a bíróságok a megelőző távoltartás elrendelése iránti eljárásokban hogyan tárják föl a tényállást, illetve miből állapítják meg, hogy történt-e hozzátartozók közötti erőszak – egy, a jogirodalomban eddig nem tárgyalt kérdésre, a felek viszonyának a családpszichológiai alapvetéseket figyelembe vevő feltárására összpontosítva egy olyan tényállásfeltárási és gondolkodási irányra kívánja felhívni a figyelmet, amely ezekben az eljárásokban különösen olyan esetekben segítheti a legnehezebben megválaszolható kérdés eldöntését: azaz azt, hogy az adott ügyben megvalósult-e a hozzátartozók közötti erőszak és szükséges-e a megelőző távoltartás elrendelése, avagy sem, amikor egy állítás áll szemben egy tagadással.
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Richterliche Unabhängigkeit und das Recht zum redlichen Verfahren
58-85Views:427Die Studie versucht die Frage zu beantworten, in welchem Verhältnis die richterliche Unabhängigkeit zum redlichen Verfahren steht.
Aufgrund der im Gerichtssystem verbreiteten Auffassung muss die richterliche Unabhängigkeit als völlig uneinschränkbar betrachtet werden, die richterliche Entscheidung kann auf keinem Fall bestritten werden und der Richter kann wegen der Urteilsfindung nicht zur Verantwortung gezogen werden. Gegenüber dieser Auffassung muss die im Grundgesetz verankerten Erwartungen der Partei und des Verfassungsgerichtshofs zur Sicherung oder Vermeidung des Rechts zu dem redlichen Verfahren und die gerichtliche organisatorische und die individuelle richterliche Verantwortung gegengestellt werden.
In diesen Rahmen befasst sich der erste Teil der Studie mit dem Wesen der richterlichen Unabhängigkeit. Neben der Übersicht der Geschichte der Unabhängigkeit des richterlichen Organisationssystems und neben der Feststellung deren Vorhandenseins ergibt sich die Frage, dass die individuelle richterliche Unabhängigkeit in diesem System gewährleistet ist. Neben der geschichtlichen Übersicht der Gewährleistung der individuellen richterlichen Unabhängigkeit wird in der Studie auch die jetzige Lage vorgestellt. In diesem Zusammenhang scheint es möglich zu sein festzustellen, dass die individuelle richterliche Unabhängigkeit zur Zeit wegen dem Mangel der die individuelle richterliche Unabhängigkeit sichernden Garantieregel weiterhin nicht gewährleistet ist. Deren Vorhandensein wäre auch deswegen wichtig, weil das Recht zum redlichen Verfahren nur auf dieser Art zu gewährleisten ist.
Zum Verstehen das Verhältnis zwischen dem Recht zum redlichen Verfahren und der richterlichen Unabhängigkeit ist die Kenntnis des Inhalts des Rechts zum redlichen Verfahren notwendig. Deswegen werden in der Studie die Grundsätze und Grundrechte zum Recht zum redlichen Verfahren aufgrund der jetzigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dargestellt. Dargestellt wird auch das Wesen des Rechts zur unparteiischen Urteilsfindung, zur redlichen Verhandlung und zur Beendigung des Verfahrens in sinnvollen Zeitrahmen. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit werden in der Studie neben der Bestimmung des Inhalts der oben erwähnten Grundrechte auch die gerichtliche Rechtsanwendungs- und Rechtsinterpretierungsprobleme dargestellt, weswegen sich die Verletzung des Rechts zum redlichen Gerichtsverfahren ergeben kann.
Bei der Verletzung des Rechts zum redlichen Verfahren ergibt sich das Problem, mit welchen Reparationsansprüchen sich die beschädigte Verfahrenspartei an die Gerichte wenden kann bzw. welche Chance die Rechtsdurchsetzung dieser Ansprüche zur Zeit im jetzigen Gerichtssystem hat. In diesem Zusammenhang werden die Bestimmung der Funktionsform als verantwortungslose Organisation und die Ursachen der Qualifizierung des Gerichtssystems als verantwortungslose Organisation in der Studie behandelt.
Das Funktionieren als verantwortungslose Organisation ist hinsichtlich des richterlichen Organisationssystems sehr gefährlich. Das Gefährlichste ist die Erscheinung der offenen Korruption an den Gerichten. Die möglichen Folgen des Vorhandenseins der Korruption und des Funktionierens als verantwortungslose Organisation werden in der Studie ebenfalls dargestellt.
Der Autor arbeitet auch zur Zeit als Richter am Komitatgericht Szeged. Das Hauptziel der Studie war, die Aufmerksamkeit auf die Anomalien der Rechtsanwendungstätigkeit der Gerichte zu richten. Zur Bewahrung des Ansehens der Gerichte ist die Beseitigung dieser Probleme unbedingt notwendig, deswegen sind die darzustellen und die Forschungen fortzusetzen.
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The Appearance, Development, and Reception of Danger to Society in Hungarian Criminal Law
105-120Views:251The concept of danger to society is perhaps the most controversial element of the Criminal Code's definition of crime. This concept plays a prominent role in the determination of criminal liability in domestic criminal law. In the 20th century, its necessity in our Criminal Code, which was in force at the time, was the subject of debate among jurists of repute in the field of criminal law.
In the socialist criminal law of the pre-communist era, the concept of danger to society was used to express the 'class nature' of criminal law. After the 1990s, this concept - in the science of criminal law, in legislation and in the application of law as well - was cleared of the content elements adopted from Soviet law to serve the aims of party-state policy. Nowadays, the definition of danger to society is so devoid of ideological, party-political connotations that it is regarded by a significant number of legal scholars in the field of criminal law and even by case law as the conceptual equivalent of material illegality, taken from German legal theory (ÚJVÁRI, 2003).
In this paper, I will present the emergence and reception of the concept of danger to society in Hungarian criminal law and criminal jurisprudence, from the preceding period – which applied formal illegality – to the Criminal Code of legal force.
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Neue Richtungen im Bereich des strafrechtlichen Schutzes von Urheberwerken - Zusammenfassung
13-27Views:223Heutzutage stehen literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke im Mittelpunkt der urheberrechtlichen Rechtsprechung und Literatur. Grund für die Aufmerksamkeit ist die technische Entwicklung und die Digitalisation. Diese unter urheberrechtlichem Schutz stehenden Werke spielen eine wichtige Rolle in der modernen Informationsgesellschaft. Die häufigste Form der Verwertung dieser Werke wird über das Internet realisiert. Neben der Erhöhung der Verwertung über das Internet erhöht sich auch die Zahl der Verletzungen des Urheberrechts, so müssen Verletzter mit wirksamen Rechtsfolgen konfrontiert werden.
Der Urheber und der Berechtigte der mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte kann bei einer Verletzung seiner Rechte zivilrechtliche, strafrechtliche, zollrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche stellen.
So lässt sich eindeutig feststellen, dass das System von Rechtsfolgen komplex ist. In diesem Artikel werden die strafrechtlichen Folgen geprüft. Der Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die anwendbaren strafrechtlichen Folgen nach ungarischem Recht und die relevanten Dokumente der Europäischen Union (Cyber Crime Convention, Entwurf der Richtlinie Nr. 2005/0127 (COD) über die strafrechtlichen Maßnahmen) und es werden auch Entwürfe der ungarischen Gesetzgebung vorgestellt. Im Fokus des Artikels steht die Prüfung des ungarischen Strafgesetzbuches mit Rücksicht auf den Entwurf der erwähnten Rechtlinie und es wird analysiert, wie das ungarische Gesetz modifiziert werden sollte. Der Artikel
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befasst sich mit dem neuen ungarischen Gesetz Nr. XXVII vom Jahre 2007 über die Modifizierung der vier strafrechtlichen Sachverhalte (Usurpation, Verletzung der Urheber- und mit dem Urheberrecht verwandten Rechte, Ausspielen der technischen Maßnahme zur Sicherung des Schutzes der Urheber- und mit dem Urheberrecht verwandten Rechte, Fälschung der Rechtsverwaltungsdaten) Der grundlegende Zweck des Artikels ist die Bestimmung der adäquaten (strafrechtliche) Folgen der verschiedenen Verletzungen der Urheberrechte.
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The statics of inheritance contract
89-113Views:77The function of alimony obligations is becoming increasingly important these days, especially in light of demographic changes: Europeans are living longer and healthier lives, but their need for care services is also becoming increasingly strong, because of old age brings with it the development of diseases, disabilities, physical weakness and psychological problems, making subsistence services necessary.
In light of this, it has become relevant and justified to examine alimony obligations that provide long-term care and support, enabling a person-centered, independent and dignified lifestyle: what are their aims and what role do private law contracts on this subject play in our current society.
This study classifies alimony legal relations, takes into account the characteristics of the inheritance contract, and then analyzes its statics (based on the subjects, direct and indirect objects and content of the contract), also processing the relevant judicial practice.