Tanulmányok

A pótmagánvádas eljárás szabályozásának alternatív modellje

Megjelent:
April 1, 2012
Szerző
Megtekintés
Licenc

Copyright (c) 2020 Debreceni Jogi Műhely

Creative Commons License

This work is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial 4.0 International License.

How To Cite
Kiválasztott formátum: APA
Fázsi, L. (2012). A pótmagánvádas eljárás szabályozásának alternatív modellje. Debreceni Jogi Műhely, 9(2), 20-26. https://doi.org/10.24169/DJM/2012/2/2
Absztrakt

Im vergangenen Jahr wurden die Gerichte wegen der Langsamkeit der Rechtssprechung, des Fehlens der Einheitlichkeit des Rechtes und auch wegen der Juristerei mit Selbstzweck oft kritisiert. Der Meinung des selbs als Richter taetigen Verfassers nach ist keine von diesen eine unbegründete Kriktik. Der Ansicht des Verfassers nach blieben aber die Prüfung der Zusammenhaenge der kritiesierten Probleme durch die Kritiker gewöhnlich weg. Der Vefasser betont von diesen die Wichtigkeit der Reglung des Strafprozesses, da seiner Meinung nach das Auftreten der kritisierten Probleme auch auf dessen Fehler zurückzuführen ist.

Hierfür stellt der Ansicht des Verfassers nach die gültige Regelung des Strafprozessgesetzes zu der Subsidiaranklage ein gutes Beispiel dar. Dementsprechend stellt die Dissertation ein alternatives Modell des Subsidiaranklageverfahrens mit texttreuer Ausführlichkeit vor. Die von dem Verfasser empfohlene Regelung folgt neben einigen grundlegenden Aenderungen der vom Gesetzgeber angewandten Technik zur Kodifizierung. In diesem Zusammenhang gibt der Verfasser die Definition des Opfers neu an, das eine der Grundfragen der zwecksmaessigen Anwendung des Rechsintituts verkörpert, darauf aufbauend macht er auch eine Empfehlung zur Definition des Subsidiaranklaegers. Dabei stellt die inhaltliche Neuheit der Empfehlung die leicht überschaubare Regelung und die einheitliche Auffassung des Verfahrens, sowie die Unterbringung der Regelung des Verfahrens vor dem Gericht im Rahmen eines Spezialverfahrens dar: all das würde auch die bedeutende Abnahme der betroffenen Gesetzestexte nach sich ziehen.

Auf diese Weise macht der Verfasser darauf aufmerksam, dass über die Rechtskenntnis des Richters hinaus auch das Ansehen des Gesetzes ein unabdingbarer Faktor für das optimale Funktionieren der Rechtssprechung ist und all dass kann sich nur aus der fachgemaessen Anwendung der Rechtsgestaltung und der Rechtssprechung entfalten. Deshalb weist der Verfasser als Beendigung seiner kurzen Dissertation auf die Wichtigkeit der seiner Meinung nach fehlerhaften Annaeherung an das als ein Dilemma aufgetauchten Frage der Rechtsprechung oder der Gerechtigkeitssprechung hin.