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  • Goodbye Exequatur Proceeding
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    Am 10. januar 2015 begann eine neue Zeitrechnung für das Zivilprozessrecht der Europäischen Union. Die Brüssel I. Verordnung (44/2001/EG) als wichtigste rechtsquelle wurde mit einer Neufassung (1215/2012/EU) abgelöst. Die neue Verordnung schaffte die Vollstreckbarerklärung (Exequatur) als zwischen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen und derer Vollstreckung keilendes Verfahren ab, was in der Rechtsliteratur als Paradigmenwechsel bewertet wird. Aus diesem Anlaß stellt der Verfasser eine Bilanz auf. Ihre Abhandlung befasst sich mit der rechtlichen Natur der Vollstreckbarerklärung, mit der Anwendung der Verfahrensregeln in dem ungarischen Rechtsverkehr und widmet ein Kapitel den Argumenten und Gegenargumenten in Bezug auf die Abschaffung der Vollstreckbarerklärung.