Bd. 19 Nr. 1-2. (2022)
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Tanulmányok
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Ist die COVID-19-Krankheit wirklich eine technische Frage seitens des Rechtsanwalts?
5-19Views:141Abstrakt: Im Frühjahr 2020 hat die COVID-19-Pandemie unser tägliches Leben völlig abändert. Viele der Auswirkungen der Abschließungen und der Heimarbeit, die mit der Epidemie einhergingen, sind auch heute noch in der Gerichtspraxis zu spüren, sowohl positiv als auch negativ. Positiv zu vermerken ist, dass die Gerichte und Behörden das Potenzial der Online-Kommunikation erkannt haben, so dass einige Verfahren auch in den „Epidemiefreien” Zeiten, online abgehalten werden können, was Zeit und Energie spart. Die Tatsache, dass die Gerichte in Zivilverfahren immer mehr ausschließlich schriftliches Vorverfahren anordnen, viel öfter als früher, löst unterschiedliche Reaktionen aus. Schließlich als negatives Beispiel ist zu nennen dass es bisher zu keine zufriedende Lösung kam, wie das Gericht mit Fällen von Abwesenheit aufgrund plötzlicher Krankheit einen Umgang finden kann. Die Abhandlung untersucht die Praxis im Bereich der Abwesenheit im Krankheitsfall: Auf der Grundlage eines Beschlusses des ungarischen höchsten Gerichtshofes (der sog. Kuria) vom Februar 2021, der unter den besonderen Umständen des Pandemie-Notfalls erlassen wurde, versucht sie, den tatsächlichen Inhalt und die Rolle des Rechts auf Vertretung (und die Vertretung durch einen Anwalt) in Zivilverfahren zu beleuchten.
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Beurteilung der praktischen Bedeutung von CISG und UPICC
21-40Views:259Das primäre Ziel dieser Studie ist, durch Untersuchung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der UNIDROIT Grundregeln für internationale Handelsverträge (UPICC) – als durch die Rechtsliteratur für ausgeprägt bedeutend gehaltene Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts – festzustellen, wie groß die praktische Relevanz und das Anwendungsvolumen der beiden geprüften Übereinkommen ist. Im Interesse der Verwirklichung der gesetzten Ziele stützt sich die Studie auf die Ergebnisse der hinsichtlich des CISG zur Verfügung stehenden empirischen Forschungen, während sie im Falle von UPICC auf den erreichbaren Auszügen aus der Rechtspraxis basiert. Im Falle von CISG lässt sich feststellen, dass das Volumen der praktischen Anwendung des Übereinkommens bescheiden ist und hinter dem Erfolg zurückbleibt, den die juristische Literatur ihm zuschreibt. Während man infolge der Analyse der über die UPICC veröffentlichten Rechtspraxis auch eindeutig festhalten kann, dass die UNIDROIT Grundregeln in erster Linie dazu dienen, die Auslegung und Ergänzung des nationalen Rechts beziehungsweise der internationalen Übereinkommen zu fördern, doch ist die Bereitschaft der Parteien, UPICC als primäres Instrument anzuwenden, äußerst gering. Weiterhin setzt sich die Studie mit den auf die nationale Gesetzgebung ausgeübten Wirkungen durch beiden Übereinkommen auseinander, im diesem Kreis lässt sich beobachten, dass beide Instrumente in manchen Ländern einen bedeutenden Einfluss auf die Kodifikation des materiellen bürgerlichen Rechts ausüben.
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Europäischer Ausblick: die Bewertung der Trennung in den Scheidungsgesetzen der Mitgliedsstaaten
41-56Views:117Die De-facto-Trennung als das spektakulärste Zeichen des unwiederbringlichen Scheiterns einer Ehe ist im (nationalen) Scheidungsrecht der meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine rechtlich relevante Tatsache. Es gibt jedoch bemerkenswerte Unterschiede in den verwendeten Regulierungsmethoden und der Bedeutung, die ihnen beigemessen wird. Es gibt Mitgliedstaaten, in denen die Quantität und Qualität der Trennung auf gesetzlicher Ebene geregelt ist, entweder als ausdrückliche Voraussetzung für die Scheidung oder als richterlicher Orientierungsgrund, und es gibt Mitgliedstaaten, in denen die Trennung ausschließlich oder hauptsächlich in der Ehe eine Rolle spielt Verfahren der Rechtsanwendung. Meine Hypothese ist, dass der Tatbestand der Trennung ein derart gemeinsamer Schnittpunkt des Scheidungsrechts der EU-Mitgliedstaaten ist, dass die von ihnen diesbezüglich eingenommene Rechtshaltung einer rechtsvergleichenden Analyse bedarf. Ziel dieses Beitrags ist es, zu untersuchen, wie die EU-Mitgliedstaaten den Tatbestand der Trennung in ihr Scheidungsrecht einbeziehen, die Regelungsmethoden „von der Gesetzgebung bis zur Anwendung“ einzuordnen und die abschließenden Schlussfolgerungen in einer Zusammenfassung zu ziehen.
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Theoretische Fragen der Gleichbehandlung in Bezug auf die Klassifizierung des Arbeitsrechts
57-79Views:194Es gibt viele nationale und internationale akademische Debatten über die Klassifizierung des Arbeitsrechts. Einerseits kann das Arbeitsrecht in das System des Privatrechts eingeordnet werden, wenn es um die Begründung von Arbeitsverhältnissen geht. Rechtsgrundlage eines Arbeitsverhältnisses kann nur der Arbeitsvertrag sein, so dass das Arbeitsrecht in gewisser Weise zum klassischen Privatrecht gehört. Andererseits kann der Inhalt des Arbeitsverhältnisses nicht nur durch den Arbeitsvertrag, sondern auch durch eine Reihe anderer Vorschriften bestimmt werden. Diese Normen haben in der Regel einen öffentlich-rechtlichen Inhalt und zielen als so genannte öffentlich-rechtliche Elemente des Arbeitsrechts darauf ab, die Vertragsfreiheit der Parteien zu beschränken. Das Vorhandensein öffentlich-rechtlicher Elemente wird vom Gesetzgeber typischerweise damit begründet, dass zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses ein Unterordnungsverhältnis besteht, so dass das für das Privatrecht typische vertragliche Kräfteverhältnis zugunsten des Arbeitgebers kippt. Das Vorhandensein von Elementen des öffentlichen Rechts, insbesondere das Gebot der Gleichbehandlung, soll dieses Ungleichgewicht im Arbeitsrecht durch die Einschränkung der Vertragsfreiheit zwischen den Parteien ausgleichen. In der vorliegenden Studie soll zunächst untersucht werden, ob das Vorhandensein öffentlich-rechtlicher Elemente dem Arbeitsrecht eine eigene Spezifität verleiht. Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes untersucht, wie das Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht und im klassischen Privatrecht ausgelegt werden kann und ob diese allgemeine Verhaltensanforderung geeignet ist, das gestörte Gleichgewicht zwischen den Parteien wiederherzustellen. Abschließend stellen wir die rhetorische Frage: Wenn das Gleichbehandlungsgebot in der Lage ist, das Gleichgewicht wiederherzustellen, warum sind dann zusätzliche öffentlich-rechtliche Elemente im Arbeitsrecht erforderlich?
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Änderungen und Fragmentierung des ungarischen Erbrechts
81-103Views:251Das Erbrecht ist im ungarischen Grundgesetz verankert, und die detaillierten materiellen Vorschriften sind im Siebten Buch des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch in anderen Gesetzen materielle Vorschriften zur Erbfolge eingeführt. Gemäß dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaften, gelten die für Ehegatten geltenden Vorschriften auch für eingetragene Lebenspartner. Dies bedeutet, dass der eingetragene Lebenspartner auch gesetzlicher Erbe ist. Die besonderen Regeln für den Eigentumserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (Ackerboden) durch eine gewillkürte Erbfolge sind in dem Gesetz über den Landverkehr(Gesetz CXXII von 2013) festgelegt. Am 1. Januar 2023 wird ein neues Gesetz in Kraft treten (Gesetz CXLIII von 2021), das die erbrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches im Falle der gemeinsamen Rechtsnachfolge von ungeteiltem Miteigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken durch mehrere Erben ergänzen wird.
Die Bestimmung eines staatlichen Organs, das den Staat in Erbrechtsverhältnissen vertritt, ist in einer gesonderten Ministerialverordnung vorgesehen. In dem vorliegenden Schreiben wird analysiert, wie all diese komplexen und verstreuten Vorschriften die Rechtsanwendung erschweren und die zügige Durchführung von Nachlassverfahren behindern. Das vorliegende Schreiben kritisiert die zersplitterte Regelung und schlägt vor, die Vorschriften der einzelnen Gesetze in das Bürgerlichen Gesetzbuch zu integrieren, da dies zu einer effizienteren Rechtsanwendung beitragen könnte.
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Das Auftreten, die Entwicklung und die Aufnahme von Gefahren für die Gesellschaft in den ungarischen Strafgesetzen
105-120Views:180Gesellschaftsgefährdung ist das vielleicht umstrittenste Begriffselement des Kriminalitätsbegriffs des Strafgesetzbuches. Dieses Konzept spielt eine herausragende Rolle bei der Bestimmung der innerstaatlichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Seine Notwendigkeit wurde im 20. Jahrhundert von anerkannten Rechtswissenschaftlern auf dem Gebiet des Strafrechts in unserem heutigen Strafgesetzbuch diskutiert.
Im sozialistischen Strafrecht der Zeit vor dem Regimewechsel wurde der Begriff der Gesellschaftsgefährdung verwendet, um den "Klasseninhalt" des Strafrechts auszudrücken. Nach den ’90er Jahren wurde dieser Begriff – in der Strafrechtswissenschaft, im Bereich der Gesetzgebung und der Strafverfolgung gleichermaßen – von inhaltlichen Elementen bereinigt, die aus dem sowjetischen Recht übernommen wurden und parteistaatlichen Zwecken dienten. Heutzutage hat die Definition der Gesellschaftsgefährdung keine ideologische, parteipolitische Bedeutung mehr, so dass ein erheblicher Teil der mit dem Strafrecht vertrauten Rechtswissenschaftler und in der Rechtsprechung als begriffliches Äquivalent der aus der deutschen Dogmatik übernommenen materiellen Illegalität angesehen wird. (Újvári, 2003)
In diesem Beitrag stelle ich die Entstehung und Rezeption des Begriffs der Gefahr für die Gesellschaft sowohl im ungarischen Strafrecht als auch in der Strafrechtsprechung dar, und zwar von der vorangegangenen Periode – in der die formale Illegalität angewandt wurde – bis zum aktuell – geltenden Strafgesetzbuch.
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Auszüge aus den europäischen Regelungen zur Behandlung der Ehewohnung
121-139Views:111Die Regelung des Schicksals der gemeinsamen Wohnung nach der Scheidung ist unter mehreren Gesichtspunkten von Bedeutung. Neben der Tatsache, dass beide Parteien höchstwahrscheinlich emotional mit dem ehemaligen Schauplatz des Familienlebens verbunden sind, muss natürlich auch der finanzielle Faktor berücksichtigt werden, da es sich um ein wertvolles Gut handelt, das heutzutage für beide Ehepartner eine echte Bereicherung sein kann, angesichts der explodierenden Immobilienpreise. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass einer der Parteien, wenn er die Ehewohnung erhält, er nicht den Unannehmlichkeiten ausgesetzt ist, eine geeignete Wohnung zu finden, und er sein gewohntes Umfeld nicht verlassen muss. Aus all dem folgt, dass der zum Umzug gezwungene Ehegatte für diese Schwierigkeiten irgendwie entschädigt werden muss, auch wenn er nicht Eigentümer der gemeinsamen Wohnung war. Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Rechtsvorschriften der europäischen Länder über die Nutzung der Ehewohnung im Scheidungsfall zu untersuchen und dabei typische Modelle und die wichtigsten berücksichtigten Aspekte vorzustellen. Der Zweck dieser Arbeit besteht nicht darin, die ungarischen Vorschriften zu analysieren, es wird nur zu Vergleichszwecken darauf verwiesen. Als Abschluss der Recherche soll beleuchtet werden, welche Lösung für die Gestaltung der Wohnungsnutzung im Scheidungsfall die idealste Lösung sein könnte, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Modelle haben und ob die einzelnen Staaten die Grundsätze des Familienrechts berücksichtigen.
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Lebendiges Gewebe auf Metallrahmen oder Möglichkeiten der Durchsetzung des Anspruchs des „Plattformarbeiters“
141-161Views:112Unser Ziel ist, die theoretischen und praktischen Probleme im Zusammenhang mit Plattformarbeit darzustellen, wobei wir uns auf deren Personen sowie auf mögliche Rechtslücken und andere Anomalien bei der Gesetzgebung und der Durchsetzung konzentrieren.
Die Studie stützt sich im Wesentlichen auf zwei große Säulen, in denen vielleicht unkonventionell - die Stellung der Arbeitgeber, genauer gesagt die Begründung und Durchsetzbarkeit von Arbeitgeberrechten und -pflichten, neben den alten und aktuellen Problemen der Einstufungsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerstatus in den Vordergrund gestellt wird.
Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass sich die meisten Studien in diesem Bereich – aus durchaus verständlichen Gründen - hauptsächlich auf die Klassifizierung von Arbeitnehmern konzentrieren. Wir wollen uns aber in der vorliegenden Studie auf die Beziehung zwischen den Parteien konzentrieren, da das Rechtsverhältnis in seiner Gesamtheit interpretiert und analysiert werden kann, wenn wir neben der Darstellung der Umstände der Arbeitnehmer auch die Ausübung der zwischen der Plattform und dem Arbeitgeber geteilten Rechte unter die Lupe nehmen.
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