Tanulmányok

Die Stellung des Familienrechts im Rechtssystem: Theoretische Grundlagen und europäische Zusammenhänge

Veröffentlicht:
2026-03-31
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Varga, N., & Szendrői, A. (2026). Die Stellung des Familienrechts im Rechtssystem: Theoretische Grundlagen und europäische Zusammenhänge. Debreceni Jogi Műhely, 22(3-4), 185-203. https://doi.org/10.24169/DJM/2025/3-4/8
Abstract

Das Familienrecht ist ein äußerst komplexes, weitgehend privatrechtliches, aber teilweise auch mit öffentlich-rechtlichen Elementen durchsetztes Spezialgebiet. Es ist unbestreitbar, dass das Familienrecht aus dem Privatrecht hervorgegangen ist, jedoch werden die familiären Lebensverhältnisse auch durch zahlreiche andere Rechtsgebiete – darunter teilweise auch öffentlich-rechtliche – oder sogar durch außerrechtliche Instrumente geregelt. Auf dieser Grundlage stellt sich zu Recht die Frage, ob das Familienrecht als eigenständiger Rechtsbereich oder eher als Teilbereich des Zivilrechts mit besonderen Merkmalen betrachtet werden kann.

Die Studie versucht, diese Frage zu beantworten, indem sie nationale und internationale Regulierungsmodelle und dogmatische Konzepte untersucht. Vorab lässt sich feststellen, dass angelsächsische Staaten das Familienrecht als eigenständigen Rechtsbereich behandeln, während nach kontinentaler Praxis – wie auch in Ungarn – das Familienrecht einen integralen Bestandteil des Privatrechts darstellt und dementsprechend die familienrechtlichen Vorschriften aufgrund ihres privatrechtlichen Charakters in den Text des Zivilgesetzbuches integriert wurden.

Trotz der eindeutigen Regelung ist jedoch nicht zu übersehen, dass das Familienrecht aufgrund seiner ständigen Veränderungen und Weiterentwicklungen zunehmend seine durch die zivilrechtlichen Vorschriften geschaffene Kohärenz verliert. Der Wandel des traditionellen Familienmodells, die Neudefinition des Familienbegriffs sowie die Aufwertung der verfassungsmäßigen Grundrechte und Persönlichkeitsrechte verändern die Struktur des Familienrechts erheblich und stellen den Gesetzgeber und die Justiz vor große Herausforderungen.