Tanulmányok

Gondolatok a fogyasztói szerződési jog kialakulásáról és fejlődéséről

Megjelent:
July 30, 2013
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Varga, N. (2013). Gondolatok a fogyasztói szerződési jog kialakulásáról és fejlődéséről. Debreceni Jogi Műhely, 10(3), 138-157. https://doi.org/10.24169/DJM/2013/3/9
Absztrakt

In dem ersten Teil der Arbeit wird die historischen Grundlagen des Verbraucherschutzes
präsentiert: der Prinzip des Schutzes der schwächeren Partei. In dem zweiten Teil wird die
Arbeit die Herausbildung und die Entwicklung des Verbrauchervertragsrechts in der EU
geprüft und das Problem der Implementation der verbraucherlichen Richtlinien eröffnet. Das
Werk enthält die wesentlichen allgemeinen Merkmalen der Verbrauchersverträge: unfair
Klauseln in den Verbrauchersvertägen, Aufklärungspflicht vor dem Vertragsabschluss, das
Widerrufsrecht, obligatorischen Inhaltselementen der Verbrauchersverträge, usw. Die Arbeit
vermeidet auf die gegenständige Tendenz von dem Verbrauchervertragsrecht. Der letzte Teil
der Arbeit vorzeigt das Zustandekommen und die Entwicklung des Verbrauchervertragsrechts
in Ungarn, betont die Position der Verbraucherverträge in den Kodifikationen des neuen
ungarischen BGBs. Das Werk fasst die verschiedenen verbraucherrechtlichen Normen des
neuen ungarischen BGBs, um die Existieren des Verbrauchervertragsrechts in Ungarn zu
beweisen. Es muss deswegen bemerkt werden, neben die Normen des gültigen und des neuen
BGBs viele andere Gesetze auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts zu geben. Auch
der ungarische Gesetzgeber muss entscheiden, ob die verschiedenen verbraucherrechtlichen
Richtlinien im getränten Gesetz oder in dem BGB implementiert werden sollte. Der
Gesetzgeber hat die erste Lösung gewählt.
Die gültigen Normen des Verbrauchervertragsrechts befinden sich in keinem einheitlichen
Gesetz, und das neue ungarische BGB enthält nur die konstanten Kerne der
verbraucherrechtlichen Richtlinien. Es wird gehofft, dass das Verbrauchervertragsrecht in der
Zukunft in einem einheitlichen Verbrauchergesetz geregelt wird, wie darauf die Gründung des
neuen ungarischen BGBs hinweist.