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  • Familienunternehmen und Sydicatsverträge - mögliche Links
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    Der Begriff des Familienunternehmens ist im geltenden Recht nicht definiert. Im Falle von Unternehmen, in denen Familienmitglieder einen entscheidenden Einfluss ausüben, erlaubt es nur einen formalen Ansatz. Neben dem formalen Ansatz rechtfertigen jedoch die Substanz des Unternehmens, die Besonderheit der familiären Interessen und Werte, eine Prüfung des Unternehmens unter anderen Gesichtspunkten, die es erlauben, nicht nur die langfristige wirtschaftliche Tätigkeit, sondern auch die Besonderheit der familiären Beziehungen auf der Grundlage des Gesellschaftsrechts zu untersuchen. Es ist daher von größter Bedeutung, dass die Familienunternehmen die familiären Beziehungen, die Notwendigkeit, generationenübergreifend zu agieren und den familiären Charakter des Unternehmens zu schützen, widerspiegeln und das langfristige Wohlergehen der Familie sichern. Die Kombination der formellen und materiellen Elemente lässt den Schluss zu, dass es sich bei Familienunternehmen um besondere juristische Personen handelt, in denen eine bestimmte Familiengemeinschaft einen entscheidenden Einfluss ausübt, spezifische Interessen und Werte hat und vertritt, unter denen der Schutz des Familienvermögens, das Ziel einer generationenübergreifenden Tätigkeit und die Sicherung des langfristigen Wohls der Familienmitglieder hervorzuheben sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht neben den klassischen Instrumenten des Gesellschaftsrechts vielfältige Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Interessen vor, darunter auch die Möglichkeit der Syndikatsvertrag.