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  • Cross-Border Mergers and Acquisitions in Light of the European Legal Framework
    1-12
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    150

    This paper will discuss the role that Mergers and Acquisitions play in the global economy. It will deliberate on the challenges, benefits and issues of the implementation of these transactions in terms of legality, society and culture. It also contains an empirical enquiry that investigates the application of Mergers and Acquisitions in the presence of different social and cultural working environments. It also demonstrates attempts of entering into such transactions with incorrect intentions such as domination and the negative outcomes of such approach.

    Throughout this work, I will investigate the legal instruments governing these types of transactions in different areas of the world, specifically the European Union. It will touch on the legal instruments governing Mergers and Acquisitions in the European Union and will challenge the applicability of the fundamental freedoms of the European Union in light of the cross-border Mergers and Acquisitions directives. The paper will challenge the European Court of Justice’s approach to the Freedom of Establishment and the application of cross-border M&As.

    Finally, a clear demonstrateion of the fallbacks of the provisions of the Cross-Border Mergers Directives is provided as well as challenging the European legislature’s choices in drafting said directives. Unusual discrepancies between the directives and the fundamental freedoms of the European Union are shown, however these two which must always be in line with one another.

  • Possibilities of workplace mediation in the European Union
    1-13.
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    374

    The world of labor market and industrial relations is a field where conflicts and disputes are inevitable characteristics of the operation, regardless of the form of employment. Also, labor disputes appear both from an individual aspect, where the disputants are the employer and the employee, and in a collective respect, where the disputes take place between the employer(s) and the collective of the workers, typically represented by an employee organization (union) or a works council. 

    When a conflict or a dispute cannot be resolved through negotiation, the law offers dispute resolution mechanisms for the participants. Therefore, several legal mechanisms have been evolved in order to resolve disputes, starting from the classical form of litigation, where a court determines the end of the dispute by its judgement, and other alternative forms of dispute resolution, such as arbitration, mediation and conciliation, where the parties can reach a decision or a settlement outside of the judicial system of the state.

    EU Member States have introduced various legislative rules for labor dispute resolution covering all manner of individual and collective disputes. ADR schemes are also supported by the ILO, as the ILO Recommendation No. 92 (1951) suggests that voluntary conciliation should be made available to assist in the prevention and settlement of industrial disputes between employers and workers. Within the aegis of the European Union, several instruments have emerged with the attempt to elaborate the basic principles for the operation of ADR schemes in the context of cases between businesses and consumers. The Directive 2013/11/EU on alternative dispute resolution for consumer disputes (the “ADR Directive”) and Regulation (EU) No 524/2013 on online dispute resolution for consumer disputes (the “ODR Regulation”) ensured that consumers could turn to quality alternative dispute resolution entities for all kinds of contractual disputes with traders, and established an EU-wide online platform for consumer disputes that arise from online transactions with traders.

    Workplace mediation is widely and successfully utilized in the USA for solely employment purposes both in the private and the public sector. Also, in the United States is a “employment at will” doctrine prevails, that basically means – unless stipulated to the contrary by the parties – the employment relationship can be terminated with immediate effect without any justification (just cause), thus workers do not have access to legal remedies as in the EU where the statutory laws provide a broad protection against arbitrary or unjust termination. Mediation, however, provide an effective solution for employees and workers, even if situated outside the protective scope of labor law.

    While the role of customer/consumer ADR and mediation is increasing throughout the whole European Union, workplace and employment mediation still constitutes a “grey zone”.  In many of the legal instruments of the EU and also in several products of the national legislations, consumers and workers are treated with the same legal awareness, thus protective laws compensate their weaker position in their legal relationships, but as far as the utilization and access of dispute resolution schemes are concerned, a significant but not always reasonable differentiation can be detected. Also, while mediation is an available tool for individual employment matters, still has not been utilized considerably, and remained an instrument only to resolve mostly collective conflicts. Therefore, the aim of this paper to present various styles of mediations from a comparative perspective, to express their biggest advantages and to highlight the areas where mediation could be more suitable to use in the context of the individual disputes of the workplace.

  • Verbraucherinsolvenz in der Europäischen Union
    153-163
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    81

    Nahezu alle modernen Zivilrechtssysteme betrachten Eigentumsrechte als privilegiertes Subjektrecht, was bedeutet, dass die Eigentumsrechte von Einzelpersonen nicht ohne ordnungsgemäße Gerichtsverfahren eingeschränkt oder entzogen werden können. Im Falle eines Insolvenzverfahrens wird das Eigentumsrecht des Subjekts verletzt, da der Schuldner seines Eigentumsrechts beraubt wird. In diesen Situationen werden die Eigentumsrechte des Schuldners und des Gläubigers gegeneinander belastet, und zwar so weit, dass der Schuldner durch die Befriedigung der Forderungen des Gläubigers in seiner Existenz bedroht ist. Im Insolvenzverfahren haben wir das durch das Verhalten des Schuldners zerstörte Eigentumsverhältnis des Gläubigers zu Lasten des Schuldnervermögens unter Wahrung der Interessen des Schuldners wiederherzustellen und das Verfahren in Gang zu bringen die Interessen beider Parteien berücksichtigen. Die nationalen Gesetzgeber müssen daher mehrere Aspekte berücksichtigen, um die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften zu schaffen, auf deren Grundlage auch das Vermögen von Privatpersonen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein kann. All dies müssen die nationalen Gesetzgeber in einem Umfeld tun, in dem es aufgrund der Auswirkungen der Globalisierung nicht mehr annähernd sicher ist, dass Schuldner und Gläubiger Staatsangehörige desselben Landes sind. Deshalb ist es auch wichtig zu sehen, wie die Europäische Union Insolvenzverfahren für ihre Mitgliedstaaten regelt, die nationale Grenzen überschreiten, aber zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

  • Durchsetzungsmöglichkeiten im Falle des Missbrauchs einseitiger Befugnisse im Bereich der Arbeitszeit
    101-125
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    91

    Abgesehen von den bereits erwähnten Bestimmungen des Gesetzes CXVI von 2018 zur Änderung der Vorschriften des Arbeitsgesetzes über den Arbeitszeitrahmen gibt es in unserer aktuellen Gesetzgebung nirgends eine sinnvolle Forderung nach der Zustimmung der Arbeitnehmer zum Thema Arbeitszeit, die - selbst wenn die ultima ratio des Arbeitgebers beibehalten wird - unserer Ansicht nach nicht nur aus grundrechtlicher und sozialer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht von großem Nutzen wäre. Die Erfüllung der oben erwähnten Verpflichtung zur Harmonisierung des EU-Rechts würde zweifellos auch in diesem Bereich Vorteile bringen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass auch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union keine zufriedenstellende Lösung für diese Probleme bieten, da sie selbst keine ausreichenden Rechtsvorschriften für die Beteiligung der Arbeitnehmerseite an Entscheidungen über die Arbeitszeit/den Arbeitsplan enthalten. Unserer Ansicht nach wäre die einzige Lösung eine innerstaatliche Gesetzesreform, die alle in unserer Studie aufgezeigten Probleme im Einklang mit dem EU-Recht, aber mit eigenen Lösungen, lösen würde.

  • Das Recht auf Freiheit durchsetzen
    127-152
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    94

    Die Studie befasst sich mit den wichtigsten Urlaubsregelungen, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein besseres Verständnis der Urlaubsgewährung zu ermöglichen. Die Studie befasst sich mit der Frage, was mit dem bis zum Jahresende nicht genommenen Urlaub geschehen soll, ob das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers die Unterbrechung rechtfertigen kann, ob und wann er in bar abgelöst werden kann und wie lange der Anspruch geltend gemacht werden kann, d. h. wann die Verjährungsfrist gilt. Außerdem wird erläutert, wie mit Fällen von Beendigung des Arbeitsverhältnisses umzugehen ist, in denen ein Arbeitnehmer weniger oder mehr Urlaub genommen hat, als er anteilig hätte nehmen müssen, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, wer was zu beweisen hat, um eine erfolgreiche Klage zu erheben, und wie wichtig die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ist. Neben den EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften über die Freizügigkeit wurden in die Studie auch einige wichtige Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Kurie einbezogen, die zu dem Schluss führen, dass die Gerichte versuchen, in den ihnen vorliegenden Einzelfällen eine korrekte Rechtsauslegung vorzunehmen, die aufgrund ihres Präzedenzcharakters für andere Fälle verbindlich ist.

  • A fogyasztói szerződések joga az Európai Unió jogában: közös alapok
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    198

    Der Verbraucherschutz korrigiert durch die rechtliche Regelung, durch Ausbau eines interdisziplinieren Rechtsinstrumentsystems versichert es Rechtsschutz für die Verbraucher in schwächerer Position. Durch rechtlichen Instrumenten wird die optimale Gleichgewichtslage wiederherstellt, demnoch werden die optimalen Verhältnisse geschafft, unter denen die Verbraucher freie Kaufsentscheidungen treffen können und nach eigenen Bedürfnissen „konsumieren” können. Die modernen Rechtsysteme haben als eigenes das ideale Leitbild des Schutzes der schwächeren Partei, diesbezüglich der Schutz vom hohen Niveau der Verbraucherinteressen kann als dritte Generation der Menschenrechte begriffen werden. Also der Verbraucherschutz wurde inzwischen die Sicherung für Lebensniveau der Europabürger und dient neulich auch als Mittel erneuerter Impulze für europäische Wirtschaft zu geben.

    Ziel dieses Artikels ist zu untersuchen, ob irgendwelche Harmonisierung in Rahmen einer Rahmenrichtlinie oder Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in Europa eigentlich verwirklich werden könnte. Vor den Feststellungen der endgültigen Konklusionen müssen wir genau anschauen ob die europäischen Verbraucherregelungen gemeinsame Wurzeln oder gemensame Instrumente verfügen. Diesmal dient es als Kerngebiet meiner Forschung.

  • Einige aktuelle praktische Fragen zu präventiven Einstweiligen Verfügungen bei Gewalt in der Familie
    115-137
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    76

    Das Gesetz Nr. LXXII aus dem Jahr 2009 über das Fernhalten zum Zweck der Gewaltanwendung zwischen Verwandten (Gesetz über Einstweilige Verfügungen) wurde seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2009 insgesamt acht Mal geändert. Einige der Änderungen wurden vorgenommen, um Mängel in der Praxis zu beheben, andere, um dem EU-Recht zu entsprechen. In Anbetracht der fast anderthalb Jahrzehnte, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vergangen sind, ist es angebracht zu überprüfen, wie sich die Praxis der Anwendung dieses Gesetzes über die Änderungen hinaus entwickelt hat. In dem vorliegenden Beitrag soll die gerichtliche Praxis der präventiven Freiheitsentziehung, vor allem beim Obersten Gerichtshof, kurz beschrieben und die Schlüsselelemente bei der Beurteilung des Begriffs der Gewalt zwischen Verwandten, die Feststellungen der Gerichte, insbesondere beim Obersten Gerichtshof, im Zusammenhang mit der Freiheitsentziehung und der elterlichen Sorge und der Nutzung der Wohnung sowie die Anwendbarkeit des Strafgesetzbuchs erörtert werden.