Suchen

von
bis

Ergebnis der Suche

  • Lebendiges Gewebe auf Metallrahmen oder Möglichkeiten der Durchsetzung des Anspruchs des „Plattformarbeiters“
    141-161
    Views:
    98

    Unser Ziel ist, die theoretischen und praktischen Probleme im Zusammenhang mit Plattformarbeit darzustellen, wobei wir uns auf deren Personen sowie auf mögliche Rechtslücken und andere Anomalien bei der Gesetzgebung und der Durchsetzung konzentrieren.

    Die Studie stützt sich im Wesentlichen auf zwei große Säulen, in denen vielleicht unkonventionell - die Stellung der Arbeitgeber, genauer gesagt die Begründung und Durchsetzbarkeit von Arbeitgeberrechten und -pflichten, neben den alten und aktuellen Problemen der Einstufungsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerstatus in den Vordergrund gestellt wird.

    Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass sich die meisten Studien in diesem Bereich – aus durchaus verständlichen Gründen - hauptsächlich auf die Klassifizierung von Arbeitnehmern konzentrieren. Wir wollen uns aber in der vorliegenden Studie auf die Beziehung zwischen den Parteien konzentrieren, da das Rechtsverhältnis in seiner Gesamtheit interpretiert und analysiert werden kann, wenn wir neben der Darstellung der Umstände der Arbeitnehmer auch die Ausübung der zwischen der Plattform und dem Arbeitgeber geteilten Rechte unter die Lupe nehmen.

  • Die rechtlichen Folgen der rechtswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im Lichte des Gesetzes I von 2012 zum Arbeitsgesetzbuch
    125-144
    Views:
    91

    Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Folgen der rechtswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber und präsentiert kurz den jüngsten historischen Hintergrund, die Entwicklungsrichtung, die aktuellen Vorschriften, vor allem aber das Gesetz I von 2012 zum Arbeitsgesetzbuch (Mt.) 82. § (1), (2) und (4) Absätze, der praktischen Anwendung der über mehr als zehn Jahre gesammelten gerichtlichen Erfahrung. Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Grundlage der arbeitsrechtlichen Ansprüche, die gegen die betreffenden Entscheidungen des Arbeitgebers erhoben werden, sowie mit der Summativität der Fragen, wobei die Fallentscheidungen der höheren Gerichte, d. h. der Urteilskammern oder der Kúria in ähnlichen Fällen, als Hilfe herangezogen werden. die als Leitlinien für die Rechtsanwendung gelten können.

  • Theoretische Fragen der Gleichbehandlung in Bezug auf die Klassifizierung des Arbeitsrechts
    57-79
    Views:
    157

    Es gibt viele nationale und internationale akademische Debatten über die Klassifizierung des Arbeitsrechts. Einerseits kann das Arbeitsrecht in das System des Privatrechts eingeordnet werden, wenn es um die Begründung von Arbeitsverhältnissen geht. Rechtsgrundlage eines Arbeitsverhältnisses kann nur der Arbeitsvertrag sein, so dass das Arbeitsrecht in gewisser Weise zum klassischen Privatrecht gehört. Andererseits kann der Inhalt des Arbeitsverhältnisses nicht nur durch den Arbeitsvertrag, sondern auch durch eine Reihe anderer Vorschriften bestimmt werden. Diese Normen haben in der Regel einen öffentlich-rechtlichen Inhalt und zielen als so genannte öffentlich-rechtliche Elemente des Arbeitsrechts darauf ab, die Vertragsfreiheit der Parteien zu beschränken. Das Vorhandensein öffentlich-rechtlicher Elemente wird vom Gesetzgeber typischerweise damit begründet, dass zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses ein Unterordnungsverhältnis besteht, so dass das für das Privatrecht typische vertragliche Kräfteverhältnis zugunsten des Arbeitgebers kippt. Das Vorhandensein von Elementen des öffentlichen Rechts, insbesondere das Gebot der Gleichbehandlung, soll dieses Ungleichgewicht im Arbeitsrecht durch die Einschränkung der Vertragsfreiheit zwischen den Parteien ausgleichen. In der vorliegenden Studie soll zunächst untersucht werden, ob das Vorhandensein öffentlich-rechtlicher Elemente dem Arbeitsrecht eine eigene Spezifität verleiht. Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes untersucht, wie das Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht und im klassischen Privatrecht ausgelegt werden kann und ob diese allgemeine Verhaltensanforderung geeignet ist, das gestörte Gleichgewicht zwischen den Parteien wiederherzustellen. Abschließend stellen wir die rhetorische Frage: Wenn das Gleichbehandlungsgebot in der Lage ist, das Gleichgewicht wiederherzustellen, warum sind dann zusätzliche öffentlich-rechtliche Elemente im Arbeitsrecht erforderlich?