Bd. 20 Nr. 3-4 (2023): Aktuelle Ausgabe

Veröffentlicht February 17, 2024

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Tanulmányok

  • Steigerung der Effizienz des internationalen Handels: Erforschung der Auswirkungen von Blockchain-Technologie auf Akkreditive innerhalb bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen
    5-25
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    57
    Ein Akkreditiv ist ein wichtiges Dokument, das im internationalen Handel häufig verwendet wird, vor allem zu Zahlungszwecken, und den beteiligten Parteien daher Rechte und Pflichten auferlegt. Die Zahlung und Erfüllung von Verpflichtungen gehören zu den wichtigsten Aspekten eines jeden Vertrags. Unter den Zahlungsarten im internationalen Zahlungsverkehr ist das Akkreditiv aufgrund seiner Besonderheiten das zuverlässigste und bedeutendste Zahlungsmittel. Durch die Einbindung von Banken gewährleistet ein Akkreditiv sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eine sichere Interessensicherung und lindert so deren Bedenken. Angesichts der Fortschritte im internationalen Handel wird es jedoch unerlässlich, die Auswirkungen neuer Technologien auf Zahlungsmethoden in internationalen Geschäftsbeziehungen zu berücksichtigen. Dieser Kommentar zielt darauf ab, aktuelle Forschungsergebnisse zur Nutzung von Blockchain-basierten Akkreditiven zu untersuchen und einen umfassenden Überblick über die regulatorischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich zu bieten. Nach einer detaillierten Beschreibung der Blockchain-Struktur für Akkreditive und der Untersuchung der Anwendungsfälle von Smart LCs legt die Untersuchung nahe, dass bestehende Rechtsrahmen wie UCP, eUCP, ISP98 und UN LC-Übereinkommen als Grundlage für die Verwaltung Blockchain-basierter LCs mit notwendigen Änderungen dienen können. Durch die Integration der Blockchain-Technologie und die Nutzung dieser Frameworks kann die Handelsfinanzierung von mehr Effizienz, Transparenz und Sicherheit profitieren.
  • Hochschulautonomie-Debatten, Fragen und Antworten aus der Perspektive der öffentlichen Verwaltung (Wissenschaft)
    27-48
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    Obwohl die Hochschulautonomie seit jeher im Mittelpunkt der internationalen und ungarischen akademischen Forschung steht, wurde die Frage der Hochschulautonomie in Ungarn vor allem in der juristischen Literatur im Zusammenhang mit Gesetzesänderungen untersucht.2020 haben mehrere ungarische Universitäten begonnen, ihre Modelle zu ändern, was auch eine Änderung der Wartung bedeutete. Diese Änderungen lösten heftige soziale, politische und rechtliche Debatten aus, bei denen die Autonomie eine der zentralen Fragen war.

    Die Autonomie in der Hochschulbildung ist nicht nur in Ungarn ein beherrschendes Thema, denn die Debatten gewannen neuen Schwung, als das Thema Ende 2022 in einen internationalen Kontext gestellt wurde. Die Begründung für die einzigartige Auszeichnung des ungarischen Systems hat auch in der wissenschaftlichen Literatur viele Fragen aufgeworfen, insbesondere im Hinblick auf das internationale Konzept der Autonomie und im Vergleich mit anderen europäischen Beispielen, wie z. B. den Niederlanden. Der Beitrag stellt die Berechtigung dieser Unterscheidung in Frage, indem er das internationale Konzept der Autonomie analysiert und die ungarischen Rechtsprozesse unter dem Gesichtspunkt der institutionelle Governance untersucht und sie insbesondere mit dem niederländischen Beispiel vergleicht.

  • Zivilrechtliche dogmatische Mängel und gesetzgeberische Lücken in einer privatrechtlichen Gesetzgebung: Eine kurze Fallstudie
    49-66
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    81

    Ausgehend von der Regierungsverordnung 383/2023 (VIII.14.) über die ministerielle Genehmigung von Mietverträgen von Unternehmen, die sich direkt oder indirekt mehrheitlich im Eigentum des Staates befinden, wird in dem Artikel eine Fallstudie vorgestellt, die zeigt, dass die Gesetzgebung an zahlreichen "Rechtsfehlern" leidet, die gegen die Bestimmungen des Gesetzgebungsgesetzes verstoßen und nicht mit den grundlegenden Lehrprinzipien des Zivilrechts übereinstimmen. Die Fallstudie beschreibt detailliert die Bestimmungen des Gesetzes CXXX von 2010 über die Gesetzgebung, denen das Regierungsverordnung nicht entspricht, und zeigt, wie ungenaue Formulierungen zu Auslegungsproblemen führen. Der Artikel zeigt den privatrechtlichen terminus technicus auf, den der Gesetzgeber nicht korrekt angewandt hat (Vertragspartei des Mietvertrags, Gegenleistung, Ungültigkeit-Unwirksamkeit), und der Autor schlägt vor, die Fehler zu korrigieren und einige normative Bestimmungen zu präzisieren.

  • Die rechtshistorischen Vorgeschichten der Regelung der Vorbereitungssitzung und der Beweisanträge im ungarischen Verfahrensrecht
    67-94
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    58

    Im ungarischen Strafverfahren besteht der Hauptzweck der unmittelbar vor der Verhandlung abgehaltenen Vorbereitungsbesprechung darin, dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, das Verfahren zu beenden, indem er den gemäßigten Antrag der Staatsanwaltschaft mit einem Geständnis annimmt, andernfalls – wie der Name schon sagt – um der Anklage und der Verteidigung die Möglichkeit zu geben, an der Vorbereitung des Prozesses vor Gericht mitzuwirken und die Hauptrichtung des weiteren Beweisverfahrens festzulegen. Um die Grundlage der allgemeinen Überzeugung zu untersuchen, dass diese Regelung der Vorbereitungssitzung im geltenden Strafprozessrecht als beispiellose Neuerung angesehen werden kann, habe ich unsere kodifizierten Strafprozessordnungen und damit verbundene andere relevante Gesetze untersucht, die auf unsere erste Strafprozessordnung zurückgehen von 1896. In meiner vorliegenden Studie möchte ich die Ergebnisse dieser Untersuchung vorstellen und auf die wenigen regulatorischen Vorgeschichten hinweisen, die möglicherweise mit der aktuellen Rechtsinstitution der Vorbereitungssitzung in Zusammenhang stehen.

  • Aussage eines medizinischen Sachverständigen im Strafverfahren
    95-113
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    57

    Durch die Strafprozessordnung wurden die Regeln der Sachverständigenbeweisführung erheblich verändert, so z.B. Um einer Verfahrensverlängerung vorzubeugen, versucht sie, den Prozess der Sachverständigenbestellung und Gutachtenbegutachtung in einen sinnvollen Rahmen zu lenken, um eine wohlüberlegte und zeitnahe Entscheidung treffen zu können. Die Zeit, die seit Inkrafttreten des Gesetzes vergangen ist, ermöglicht es uns bereits, die Praxis der Strafverfolgung zu untersuchen. Ich glaube, dass die größte Veränderung mit der Regelung des Privatgutachtens einhergeht, die es dem Angeklagten und seinem Verteidiger ermöglicht, im Strafverfahren ähnliche Rechte zu haben, die sich auch aus dem Grundsatz der Waffengleichheit ergeben. Und all dies stärkt die Fairness des Verfahrens im Allgemeinen, was ein Garant für die Entstehung von Gerichtsurteilen sein kann, die auch der materiellen Wahrheit nahe kommen.

  • Einige aktuelle praktische Fragen zu präventiven Einstweiligen Verfügungen bei Gewalt in der Familie
    115-137
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    76

    Das Gesetz Nr. LXXII aus dem Jahr 2009 über das Fernhalten zum Zweck der Gewaltanwendung zwischen Verwandten (Gesetz über Einstweilige Verfügungen) wurde seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2009 insgesamt acht Mal geändert. Einige der Änderungen wurden vorgenommen, um Mängel in der Praxis zu beheben, andere, um dem EU-Recht zu entsprechen. In Anbetracht der fast anderthalb Jahrzehnte, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vergangen sind, ist es angebracht zu überprüfen, wie sich die Praxis der Anwendung dieses Gesetzes über die Änderungen hinaus entwickelt hat. In dem vorliegenden Beitrag soll die gerichtliche Praxis der präventiven Freiheitsentziehung, vor allem beim Obersten Gerichtshof, kurz beschrieben und die Schlüsselelemente bei der Beurteilung des Begriffs der Gewalt zwischen Verwandten, die Feststellungen der Gerichte, insbesondere beim Obersten Gerichtshof, im Zusammenhang mit der Freiheitsentziehung und der elterlichen Sorge und der Nutzung der Wohnung sowie die Anwendbarkeit des Strafgesetzbuchs erörtert werden.