Der verfassungsrechtliche Gehalt der Meinungsäußerungsfreiheit in der Strafrechtspflege
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Die Meinungsäußerungsfreiheit ist in den Rechtssystemen der demokratischen Staaten ein auch in den einzelnen Rechtszweigen angewandter Verfassungsgrundstein. Das Verfassungsgericht erörterte rasch nach der Änderung des politischen Systems in seinen Beschlüssen den verfassungsrechtlichen Gehalt der Meinungsäußerungsfreiheit und die in einer Strafsache anzuwendenden Gesichtspunkte, die in die Dogmatik des materiellen Strafrechts nur schwer eingefügt werden konnten. Die Prozeßgerichte begannen, den zu folgenden Wegweisungen anzuwenden und das Verfassungsgericht war mit ihren Sachentscheidungen manchmal einverstanden, manchmal aber kassierte sie, ohne sich auf ressortrechtliche Fragen einzulassen. In der Rechtsprechung tauchen immer wieder Fälle, Rechtsstreite auf, die die Stellungnahme des Verfassungsgerichts erforderlich machen, da das verfassungsrechtliche Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit mit anderen Grundrechten kollidieren kann. Die Abhandlung erörtert die Art und Weise dieser Kollision.
https://doi.org/10.24169/DJM/2025/3-4/4