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  • Auszüge aus den europäischen Regelungen zur Behandlung der Ehewohnung
    121-139
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    Die Regelung des Schicksals der gemeinsamen Wohnung nach der Scheidung ist unter mehreren Gesichtspunkten von Bedeutung. Neben der Tatsache, dass beide Parteien höchstwahrscheinlich emotional mit dem ehemaligen Schauplatz des Familienlebens verbunden sind, muss natürlich auch der finanzielle Faktor berücksichtigt werden, da es sich um ein wertvolles Gut handelt, das heutzutage für beide Ehepartner eine echte Bereicherung sein kann, angesichts der explodierenden Immobilienpreise. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass einer der Parteien, wenn er die Ehewohnung erhält, er nicht den Unannehmlichkeiten ausgesetzt ist, eine geeignete Wohnung zu finden, und er sein gewohntes Umfeld nicht verlassen muss. Aus all dem folgt, dass der zum Umzug gezwungene Ehegatte für diese Schwierigkeiten irgendwie entschädigt werden muss, auch wenn er nicht Eigentümer der gemeinsamen Wohnung war. Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Rechtsvorschriften der europäischen Länder über die Nutzung der Ehewohnung im Scheidungsfall zu untersuchen und dabei typische Modelle und die wichtigsten berücksichtigten Aspekte vorzustellen. Der Zweck dieser Arbeit besteht nicht darin, die ungarischen Vorschriften zu analysieren, es wird nur zu Vergleichszwecken darauf verwiesen. Als Abschluss der Recherche soll beleuchtet werden, welche Lösung für die Gestaltung der Wohnungsnutzung im Scheidungsfall die idealste Lösung sein könnte, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Modelle haben und ob die einzelnen Staaten die Grundsätze des Familienrechts berücksichtigen.

  • Einige aktuelle praktische Fragen zu präventiven Einstweiligen Verfügungen bei Gewalt in der Familie
    115-137
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    Das Gesetz Nr. LXXII aus dem Jahr 2009 über das Fernhalten zum Zweck der Gewaltanwendung zwischen Verwandten (Gesetz über Einstweilige Verfügungen) wurde seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2009 insgesamt acht Mal geändert. Einige der Änderungen wurden vorgenommen, um Mängel in der Praxis zu beheben, andere, um dem EU-Recht zu entsprechen. In Anbetracht der fast anderthalb Jahrzehnte, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vergangen sind, ist es angebracht zu überprüfen, wie sich die Praxis der Anwendung dieses Gesetzes über die Änderungen hinaus entwickelt hat. In dem vorliegenden Beitrag soll die gerichtliche Praxis der präventiven Freiheitsentziehung, vor allem beim Obersten Gerichtshof, kurz beschrieben und die Schlüsselelemente bei der Beurteilung des Begriffs der Gewalt zwischen Verwandten, die Feststellungen der Gerichte, insbesondere beim Obersten Gerichtshof, im Zusammenhang mit der Freiheitsentziehung und der elterlichen Sorge und der Nutzung der Wohnung sowie die Anwendbarkeit des Strafgesetzbuchs erörtert werden.