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  • Die Auswirkungen der Inflation auf privatrechtliche Rechtsverhältnisse
    45-72
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    Seit Jahrzehnten haben wir in Ungarn oder in Europa und der Welt im Allgemeinen keine Preisinflation mehr erlebt, wie sie die Menschen in den Industrieländern im Jahr 2022 erlebten. Die Inflation in Ungarn betrug im Dezember 2022 24,5 % und im Januar 2023 25,7 %. DiesSchreiben fasst die wichtigsten Konzepte im Zusammenhang mit der Inflation zusammen und geht dabei über eine definitorische Annäherung an die Inflation hinaus zu den wichtigsten Grundsätzen und Methoden der Inflationsmessung. Die wirtschaftlichen Grundlagen bestimmen auch die privaten Rechtsverhältnisse und die Rechtsinstitute grundlegend. In solchen Fällen wird eine Krisengesetzgebung ausgelöst, vor allem in den Bereichen, die die größten Auswirkungen auf das Funktionieren der Wirtschaft und das tägliche Leben der Verbraucher haben. Dieses Schreiben gibt einen Überblick über die wichtigen zivilrechtlichen Strukturen und die sie regelnden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer gesetzlicher und behördlicher Regelungen, deren Inhalt in einem anhaltend inflationären Umfeld seine Berechtigung hat, die aber bisher nicht im Fokus des Gesetzgebers standen, und unterstreicht die Notwendigkeit, die privatrechtlichen Regelungen an das veränderte wirtschaftliche Umfeld anzupassen. In dem Artikel werden Rechtsvorschriften untersucht, in denen der Gesetzgeber einen Verweis auf den Wert oder den Preis in den Gesetzestext aufgenommen hat, wodurch der Preis oder der Wert, der in einem bestimmten privaten Rechtsverhältnis eine wichtige Rolle spielt, nominell definiert und quantifiziert wird. Diese Art der Gesetzgebung berücksichtigt jedoch nicht die Änderungen der Wertverhältnisse, so dass in einem inflationären Umfeld die nominell in der Privatrechtsnorm festgelegten Preis- und Wertangaben nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, d.h. sie entsprechen nicht dem aktuellen, durch die wirtschaftlichen Grundlagen bestimmten Preisniveau. Der Autor macht Vorschläge und skizziert Regelungstechniken, um diese gesetzlichen Bestimmungen an die veränderten Preis- und Wertverhältnisse anzupassen.

  • Criminal Legislation against Bribery in the People’s Republic of China: Formation, Evolution and Evaluation
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    72

    A Kínai Népköztársaság 1949 októberi megalakulásától kezdődően a modern büntető jogalkotás fejlődése a vesztegetéssel kapcsolatosan hosszú fejlődésen ment keresztül a jelenlegi antikorrupciós rendszerig.

    Amiatt, hogy szoros kapcsolat van a vesztegetési bűncselekmények és a gazdasági modell között, a gazdasági rendszer változása különböző büntetőjogi válaszokat igényel a vesztegetéssel kapcsolatban is.

    A tervgazdaság időszakában teljesen más a vesztegetések természete, mint az átmenet és a piacgazdaság alatt.

    A tanulmány a büntető jogszabályok változását mutatja be gazdasági, társadalmi környezet változásainak összefüggésében napjainkig a lehetséges továbbfejlődés ismertetésével. Ennek során nemzetközi szerződések hivatkozásával még tágabb összefüggéseiben mutatja be a kérdéskört, miközben olyan kérdések is felmerülnek, mint a halálbüntetés lehetősége.

  • Zivilrechtliche dogmatische Mängel und gesetzgeberische Lücken in einer privatrechtlichen Gesetzgebung: Eine kurze Fallstudie
    49-66
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    81

    Ausgehend von der Regierungsverordnung 383/2023 (VIII.14.) über die ministerielle Genehmigung von Mietverträgen von Unternehmen, die sich direkt oder indirekt mehrheitlich im Eigentum des Staates befinden, wird in dem Artikel eine Fallstudie vorgestellt, die zeigt, dass die Gesetzgebung an zahlreichen "Rechtsfehlern" leidet, die gegen die Bestimmungen des Gesetzgebungsgesetzes verstoßen und nicht mit den grundlegenden Lehrprinzipien des Zivilrechts übereinstimmen. Die Fallstudie beschreibt detailliert die Bestimmungen des Gesetzes CXXX von 2010 über die Gesetzgebung, denen das Regierungsverordnung nicht entspricht, und zeigt, wie ungenaue Formulierungen zu Auslegungsproblemen führen. Der Artikel zeigt den privatrechtlichen terminus technicus auf, den der Gesetzgeber nicht korrekt angewandt hat (Vertragspartei des Mietvertrags, Gegenleistung, Ungültigkeit-Unwirksamkeit), und der Autor schlägt vor, die Fehler zu korrigieren und einige normative Bestimmungen zu präzisieren.

  • Das Auftreten, die Entwicklung und die Aufnahme von Gefahren für die Gesellschaft in den ungarischen Strafgesetzen
    105-120
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    153

    Gesellschaftsgefährdung ist das vielleicht umstrittenste Begriffselement des Kriminalitätsbegriffs des Strafgesetzbuches. Dieses Konzept spielt eine herausragende Rolle bei der Bestimmung der innerstaatlichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Seine Notwendigkeit wurde im 20. Jahrhundert von anerkannten Rechtswissenschaftlern auf dem Gebiet des Strafrechts in unserem heutigen Strafgesetzbuch diskutiert.

     

    Im sozialistischen Strafrecht der Zeit vor dem Regimewechsel wurde der Begriff der Gesellschaftsgefährdung verwendet, um den "Klasseninhalt" des Strafrechts auszudrücken. Nach den ’90er Jahren wurde dieser Begriff – in der Strafrechtswissenschaft, im Bereich der Gesetzgebung und der Strafverfolgung gleichermaßen – von inhaltlichen Elementen bereinigt, die aus dem sowjetischen Recht übernommen wurden und parteistaatlichen Zwecken dienten. Heutzutage hat die Definition der Gesellschaftsgefährdung keine ideologische, parteipolitische Bedeutung mehr, so dass ein erheblicher Teil der mit dem Strafrecht vertrauten Rechtswissenschaftler und in der Rechtsprechung als begriffliches Äquivalent der aus der deutschen Dogmatik übernommenen materiellen Illegalität angesehen wird. (Újvári, 2003)

     

     

    In diesem Beitrag stelle ich die Entstehung und Rezeption des Begriffs der Gefahr für die Gesellschaft sowohl im ungarischen Strafrecht als auch in der Strafrechtsprechung dar, und zwar von der vorangegangenen Periode – in der die formale Illegalität angewandt wurde – bis zum aktuell – geltenden Strafgesetzbuch.