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Lex-Mercatoria-Prinzipien: Ein Schlüsselkonzept in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit
5-27Views:89Die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit ist ein Streitbeilegungsmechanismus; Dadurch wird den Streitparteien die Möglichkeit gegeben, ihre Angelegenheit außerhalb der nationalen Gerichte zu regeln. Andererseits kann die Lex Mercatoria als ein Regelwerk definiert werden, das die Gebräuche und Bräuche der Kaufleute im Mittelalter umfasst, daher die englische Bezeichnung „Merchant Law“. Nach der Globalisierung, genauer gesagt im 20. Jahrhundert, wurden beide oben genannten Konzepte entwickelt und von den meisten Rechtssystemen auf der ganzen Welt übernommen. Dieses Papier zielt darauf ab, die Lex Mercatoria zu definieren, indem es ihre Geschichte und Entwicklung untersucht und alle ihre Elemente in Angriff nimmt, um die Auswirkungen der Grundsätze der Lex Mercatoria auf internationale Handelsschiedsverfahren zu untersuchen.
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Beurteilung der praktischen Bedeutung von CISG und UPICC
21-40Views:239Das primäre Ziel dieser Studie ist, durch Untersuchung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der UNIDROIT Grundregeln für internationale Handelsverträge (UPICC) – als durch die Rechtsliteratur für ausgeprägt bedeutend gehaltene Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts – festzustellen, wie groß die praktische Relevanz und das Anwendungsvolumen der beiden geprüften Übereinkommen ist. Im Interesse der Verwirklichung der gesetzten Ziele stützt sich die Studie auf die Ergebnisse der hinsichtlich des CISG zur Verfügung stehenden empirischen Forschungen, während sie im Falle von UPICC auf den erreichbaren Auszügen aus der Rechtspraxis basiert. Im Falle von CISG lässt sich feststellen, dass das Volumen der praktischen Anwendung des Übereinkommens bescheiden ist und hinter dem Erfolg zurückbleibt, den die juristische Literatur ihm zuschreibt. Während man infolge der Analyse der über die UPICC veröffentlichten Rechtspraxis auch eindeutig festhalten kann, dass die UNIDROIT Grundregeln in erster Linie dazu dienen, die Auslegung und Ergänzung des nationalen Rechts beziehungsweise der internationalen Übereinkommen zu fördern, doch ist die Bereitschaft der Parteien, UPICC als primäres Instrument anzuwenden, äußerst gering. Weiterhin setzt sich die Studie mit den auf die nationale Gesetzgebung ausgeübten Wirkungen durch beiden Übereinkommen auseinander, im diesem Kreis lässt sich beobachten, dass beide Instrumente in manchen Ländern einen bedeutenden Einfluss auf die Kodifikation des materiellen bürgerlichen Rechts ausüben.