Bd. 19 Nr. 3-4 (2022)

Veröffentlicht April 7, 2023

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Tanulmányok

  • Untersuchung der Messung der Arbeitsbelastung der Justiz und der Zuweisung von Fällen aus der Perspektive der Grundrechte, des Arbeitsrechts und des Personalmanagements
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    In diesem Beitrag werde ich aufzeigen, dass die Fallzuweisungssysteme der nationalen Gerichte, die darauf basierende Reihenfolge und die Methoden der Fallzuweisung (oder, im Verwaltungsjargon, die Fallunterzeichnung) sowie die Messung der Arbeitsbelastung der Gerichte eine Reihe von Grundrechts- und Grundsatzfragen aufwerfen. Ein grundrechtlicher Ansatz kann jedoch nicht nur eine Prüfung der Bestimmungen des Grundgesetzes erfordern, sondern es kann auch wichtig sein, in diesem Zusammenhang zu analysieren, welche organisatorischen Faktoren des Personalmanagements mit diesen in Verbindung gebracht werden können und wie. Die personalwirtschaftliche Schnittstelle der Arbeitsbelastung von Richtern und deren "Management" als Grundsatz- und Arbeitsrechtsfrage ist meines Erachtens in erster Linie (aber nicht ausschließlich) das Anreizmanagement und dessen Instrumentarium.

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  • Die Auswirkungen der Inflation auf privatrechtliche Rechtsverhältnisse
    45-72
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    Seit Jahrzehnten haben wir in Ungarn oder in Europa und der Welt im Allgemeinen keine Preisinflation mehr erlebt, wie sie die Menschen in den Industrieländern im Jahr 2022 erlebten. Die Inflation in Ungarn betrug im Dezember 2022 24,5 % und im Januar 2023 25,7 %. DiesSchreiben fasst die wichtigsten Konzepte im Zusammenhang mit der Inflation zusammen und geht dabei über eine definitorische Annäherung an die Inflation hinaus zu den wichtigsten Grundsätzen und Methoden der Inflationsmessung. Die wirtschaftlichen Grundlagen bestimmen auch die privaten Rechtsverhältnisse und die Rechtsinstitute grundlegend. In solchen Fällen wird eine Krisengesetzgebung ausgelöst, vor allem in den Bereichen, die die größten Auswirkungen auf das Funktionieren der Wirtschaft und das tägliche Leben der Verbraucher haben. Dieses Schreiben gibt einen Überblick über die wichtigen zivilrechtlichen Strukturen und die sie regelnden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer gesetzlicher und behördlicher Regelungen, deren Inhalt in einem anhaltend inflationären Umfeld seine Berechtigung hat, die aber bisher nicht im Fokus des Gesetzgebers standen, und unterstreicht die Notwendigkeit, die privatrechtlichen Regelungen an das veränderte wirtschaftliche Umfeld anzupassen. In dem Artikel werden Rechtsvorschriften untersucht, in denen der Gesetzgeber einen Verweis auf den Wert oder den Preis in den Gesetzestext aufgenommen hat, wodurch der Preis oder der Wert, der in einem bestimmten privaten Rechtsverhältnis eine wichtige Rolle spielt, nominell definiert und quantifiziert wird. Diese Art der Gesetzgebung berücksichtigt jedoch nicht die Änderungen der Wertverhältnisse, so dass in einem inflationären Umfeld die nominell in der Privatrechtsnorm festgelegten Preis- und Wertangaben nicht an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, d.h. sie entsprechen nicht dem aktuellen, durch die wirtschaftlichen Grundlagen bestimmten Preisniveau. Der Autor macht Vorschläge und skizziert Regelungstechniken, um diese gesetzlichen Bestimmungen an die veränderten Preis- und Wertverhältnisse anzupassen.

    hu
    108
  • Über den juridischen Schutz der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie
    73-99
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    Die Gewalt in der Familie ist so alt wie die Geschichte der Menschheit. In den unterschiedlichen Epochen war aber die gesellschaftliche, moralische und juridische Beurteilung der Gewalt in der Familie sehr verschieden. Heutzutage steht fest, dass das Strafrecht ein komplexes, gut durchdachtes Schutzsystem aufbauen und in Stand halten muss, um die Rechte der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie zu schützen, oder mindestens zu versuchen dieses zu tun. In meiner Studie nehme ich die Frage unter die Lupe, was das materielle Strafrecht für den Schutz der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie tun kann. Der Zweck der Studie ist eine Sammlung der in erster Linie materiellen Strafmaßnahmen, die auch die Missbrauchsopfer bei der Gewalt in der Familie schützen sollen.

    hu
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  • Durchsetzungsmöglichkeiten im Falle des Missbrauchs einseitiger Befugnisse im Bereich der Arbeitszeit
    101-125
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    Abgesehen von den bereits erwähnten Bestimmungen des Gesetzes CXVI von 2018 zur Änderung der Vorschriften des Arbeitsgesetzes über den Arbeitszeitrahmen gibt es in unserer aktuellen Gesetzgebung nirgends eine sinnvolle Forderung nach der Zustimmung der Arbeitnehmer zum Thema Arbeitszeit, die - selbst wenn die ultima ratio des Arbeitgebers beibehalten wird - unserer Ansicht nach nicht nur aus grundrechtlicher und sozialer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht von großem Nutzen wäre. Die Erfüllung der oben erwähnten Verpflichtung zur Harmonisierung des EU-Rechts würde zweifellos auch in diesem Bereich Vorteile bringen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass auch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union keine zufriedenstellende Lösung für diese Probleme bieten, da sie selbst keine ausreichenden Rechtsvorschriften für die Beteiligung der Arbeitnehmerseite an Entscheidungen über die Arbeitszeit/den Arbeitsplan enthalten. Unserer Ansicht nach wäre die einzige Lösung eine innerstaatliche Gesetzesreform, die alle in unserer Studie aufgezeigten Probleme im Einklang mit dem EU-Recht, aber mit eigenen Lösungen, lösen würde.

    hu
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  • Das Recht auf Freiheit durchsetzen
    127-152
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    Die Studie befasst sich mit den wichtigsten Urlaubsregelungen, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein besseres Verständnis der Urlaubsgewährung zu ermöglichen. Die Studie befasst sich mit der Frage, was mit dem bis zum Jahresende nicht genommenen Urlaub geschehen soll, ob das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers die Unterbrechung rechtfertigen kann, ob und wann er in bar abgelöst werden kann und wie lange der Anspruch geltend gemacht werden kann, d. h. wann die Verjährungsfrist gilt. Außerdem wird erläutert, wie mit Fällen von Beendigung des Arbeitsverhältnisses umzugehen ist, in denen ein Arbeitnehmer weniger oder mehr Urlaub genommen hat, als er anteilig hätte nehmen müssen, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, wer was zu beweisen hat, um eine erfolgreiche Klage zu erheben, und wie wichtig die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers ist. Neben den EU-Vorschriften und den nationalen Vorschriften über die Freizügigkeit wurden in die Studie auch einige wichtige Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Kurie einbezogen, die zu dem Schluss führen, dass die Gerichte versuchen, in den ihnen vorliegenden Einzelfällen eine korrekte Rechtsauslegung vorzunehmen, die aufgrund ihres Präzedenzcharakters für andere Fälle verbindlich ist.

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  • Verbraucherinsolvenz in der Europäischen Union
    153-163
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    Nahezu alle modernen Zivilrechtssysteme betrachten Eigentumsrechte als privilegiertes Subjektrecht, was bedeutet, dass die Eigentumsrechte von Einzelpersonen nicht ohne ordnungsgemäße Gerichtsverfahren eingeschränkt oder entzogen werden können. Im Falle eines Insolvenzverfahrens wird das Eigentumsrecht des Subjekts verletzt, da der Schuldner seines Eigentumsrechts beraubt wird. In diesen Situationen werden die Eigentumsrechte des Schuldners und des Gläubigers gegeneinander belastet, und zwar so weit, dass der Schuldner durch die Befriedigung der Forderungen des Gläubigers in seiner Existenz bedroht ist. Im Insolvenzverfahren haben wir das durch das Verhalten des Schuldners zerstörte Eigentumsverhältnis des Gläubigers zu Lasten des Schuldnervermögens unter Wahrung der Interessen des Schuldners wiederherzustellen und das Verfahren in Gang zu bringen die Interessen beider Parteien berücksichtigen. Die nationalen Gesetzgeber müssen daher mehrere Aspekte berücksichtigen, um die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften zu schaffen, auf deren Grundlage auch das Vermögen von Privatpersonen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein kann. All dies müssen die nationalen Gesetzgeber in einem Umfeld tun, in dem es aufgrund der Auswirkungen der Globalisierung nicht mehr annähernd sicher ist, dass Schuldner und Gläubiger Staatsangehörige desselben Landes sind. Deshalb ist es auch wichtig zu sehen, wie die Europäische Union Insolvenzverfahren für ihre Mitgliedstaaten regelt, die nationale Grenzen überschreiten, aber zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

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