Eintragung von Hörmarken im Kontext der durch die EU-Markenrechtsreform geschaffennen Änderungen
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Eine der wichtigsten Änderungen, die die EU-Markenrechtsreform mit sich gebracht hat, ist die Aufnahme neuer Marken in das Markensystem der Union. Die Kategorie der Hörmarken war bereits vor der Markenreform bekannt, aber die größte Herausforderung bei der Eintragung waren die Kriterien für die Darstellung. Nach der Einführung der EU-Markenrechtsreform kann das absolute Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft das Haupthindernis für die Eintragung sein, da die neuen Vorschriften die Anforderungen an die Darstellung erleichtern, aber die andere wesentliche Voraussetzung für die Eintragung, die Prüfung der Unterscheidungskraft, kann für den Anmelder eine Herausforderung darstellen. Die Fähigkeit des Verbrauchers, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung anhand des Klanges zu erkennen, ist ein Schlüsselfaktor für die Bestimmung der Unterscheidungskraft.
https://doi.org/10.24169/DJM/2024/3-4/5