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  • Über den juridischen Schutz der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie
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    Die Gewalt in der Familie ist so alt wie die Geschichte der Menschheit. In den unterschiedlichen Epochen war aber die gesellschaftliche, moralische und juridische Beurteilung der Gewalt in der Familie sehr verschieden. Heutzutage steht fest, dass das Strafrecht ein komplexes, gut durchdachtes Schutzsystem aufbauen und in Stand halten muss, um die Rechte der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie zu schützen, oder mindestens zu versuchen dieses zu tun. In meiner Studie nehme ich die Frage unter die Lupe, was das materielle Strafrecht für den Schutz der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie tun kann. Der Zweck der Studie ist eine Sammlung der in erster Linie materiellen Strafmaßnahmen, die auch die Missbrauchsopfer bei der Gewalt in der Familie schützen sollen.

  • Einige aktuelle praktische Fragen zu präventiven Einstweiligen Verfügungen bei Gewalt in der Familie
    115-137
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    Das Gesetz Nr. LXXII aus dem Jahr 2009 über das Fernhalten zum Zweck der Gewaltanwendung zwischen Verwandten (Gesetz über Einstweilige Verfügungen) wurde seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2009 insgesamt acht Mal geändert. Einige der Änderungen wurden vorgenommen, um Mängel in der Praxis zu beheben, andere, um dem EU-Recht zu entsprechen. In Anbetracht der fast anderthalb Jahrzehnte, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vergangen sind, ist es angebracht zu überprüfen, wie sich die Praxis der Anwendung dieses Gesetzes über die Änderungen hinaus entwickelt hat. In dem vorliegenden Beitrag soll die gerichtliche Praxis der präventiven Freiheitsentziehung, vor allem beim Obersten Gerichtshof, kurz beschrieben und die Schlüsselelemente bei der Beurteilung des Begriffs der Gewalt zwischen Verwandten, die Feststellungen der Gerichte, insbesondere beim Obersten Gerichtshof, im Zusammenhang mit der Freiheitsentziehung und der elterlichen Sorge und der Nutzung der Wohnung sowie die Anwendbarkeit des Strafgesetzbuchs erörtert werden.