Ethik-Erklärung

Die Zeitschrift akzeptiert ausschließlich Originalarbeiten (Primärstudien), die zuvor weder in Print- noch in Online-Medien veröffentlicht wurden. Eine Zweitveröffentlichung in den Ausgaben der Slavica ist nicht möglich. Die eingereichten Manuskripte werden von der Redaktion im Double-Blind-Peer-Review-Verfahren nach einheitlichen Kriterien bewertet (siehe Begutachtungsformular).

Begutachtungsverfahren

  • Einreichung des Manuskripts – Der korrespondierende Autor reicht das Manuskript online über ein webbasiertes Redaktionssystem bei der Zeitschrift ein.
  • Redaktionelle Bewertung – die Rubrikleiter der Zeitschrift prüfen die Gestaltung und das Layout des Manuskripts anhand der Autorenrichtlinien.
  • Der Chefredakteur prüft, ob das Manuskript für die Zeitschrift geeignet sowie hinreichend originell und interessant ist. Andernfalls kann das Manuskript ohne Begutachtung abgelehnt werden.
  • Einladung von Gutachtern – der Chefredakteur ernennt in Absprache mit dem Rubrikleiter mindestens zwei Gutachter (Double-Blind-Peer-Review) zur Begutachtung des Manuskripts.
  • Reaktion auf die Einladungen – die potenziellen Gutachter wägen die Einladung im Hinblick auf ihre eigene Fachkompetenz, mögliche Interessenkonflikte und ihre Verfügbarkeit ab. Anschließend nehmen sie den Artikel anhand des Begutachtungsformulars mit einer Bewertung an oder lehnen ihn ab. Ein Manuskript kann abgelehnt werden, wenn es bei einem der Bewertungskriterien 0 oder 1 Punkt erhält; wenn die Gesamtpunktzahl weniger als 60 % der 40 Punkte (24 Punkte) beträgt; oder wenn das eingereichte Manuskript die formalen Anforderungen nicht erfüllt. Nach Eingang des Begutachtungsformulars kann der Chefredakteur weitere Gutachter einladen, wenn die von den beiden Gutachtern vergebenen Punktzahlen erheblich voneinander abweichen, d. h. um mehr als 10 Punkte.
  • Entscheidungsfindung – Der Chefredakteur entscheidet über die Veröffentlichung der Artikel unter Berücksichtigung der Fachbewertungen, der wissenschaftlichen Bedeutung sowie der Empfehlungen der Gutachter und der Mitglieder des Redaktionskollegiums.
  • Der Chefredakteur benachrichtigt den Autor über die Entscheidung unter Beifügung der Gutachterergebnisse. Nach der Festlegung und Annahme der als endgültig geltenden Version schließt der Chefredakteur der Zeitschrift mit den Autoren einen Nutzungsvertrag ab (siehe Muster-Nutzungsvertrag). Der Chefredakteur bewahrt die zurückgesandten, von den Autoren unterzeichneten Exemplare auf. Einsendeschluss für die Autorenerklärungen: 30. Juni.
  • Die Rubrikleiter legen die endgültige Reihenfolge der Artikel innerhalb der Rubriken fest, der technische Redakteur bricht die bisher einzeln bearbeiteten Artikel um und formt sie zu einem Band. Frist: 1. August.
  • Die erste Korrektur der Rubriken des gesetzten und zu einem Band geformten Textflusses erfolgt durch die Rubrikleiter. Die Schlusskorrektur des gesamten Bandes übernimmt der Chefredakteur, der gleichzeitig die Veröffentlichung des Bandes auf der OJS 3.4-Plattform genehmigt. Frist: 15. August.

Regelung des Einsatzes generativer künstlicher Intelligenz und KI-gestützter Technologien bei der Manuskripterstellung

Für Autoren

Autoren, die Manuskripte für die Zeitschrift Slavica verfassen, dürfen KI-Werkzeuge unterstützend einsetzen. Diese Werkzeuge dürfen jedoch niemals als Ersatz für menschliches kritisches Denken, Fachwissen und Beurteilungsvermögen verwendet werden. KI-Werkzeuge sind stets unter menschlicher Aufsicht und Kontrolle einzusetzen.

Die Autoren tragen die Verantwortung und Rechenschaftspflicht für den Inhalt ihrer Arbeit. Dies umfasst die Rechenschaftspflicht in Bezug auf Folgendes:

  • Die sorgfältige Überprüfung und Validierung aller von der KI generierten Ausgaben hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit und Unparteilichkeit (einschließlich der Überprüfung von Quellen, da KI-generierte Referenzen fehlerhaft oder erfunden sein können).
  • Die gründliche Überarbeitung und Anpassung aller Materialien, damit das Manuskript den authentischen und originellen Beitrag des Autors darstellt und seine eigenen Analysen, Interpretationen, Erkenntnisse und Ideen widerspiegelt.
  • Die Sicherstellung, dass alle verwendeten Werkzeuge oder Quellen, ob KI-basiert oder anderweitig, für die Leser klar und transparent sind.
  • Die Sicherstellung, dass das Manuskript unter Wahrung des Datenschutzes, des geistigen Eigentums und sonstiger Rechte ausgearbeitet wird, indem die Nutzungsbedingungen der verwendeten KI-Werkzeuge überprüft werden.
  • Erklärung: Bei der Einreichung des Manuskripts müssen die Autoren in einer gesonderten KI-Erklärung die zur Erstellung des Manuskripts verwendeten KI-Werkzeuge angeben; diese Erklärung wird auch in der veröffentlichten Arbeit erscheinen. Die Autoren müssen den KI-Einsatz dokumentieren, einschließlich des Namens des verwendeten KI-Werkzeugs, des Zwecks der Nutzung und des Ausmaßes der Überwachung (siehe Mustererklärung für Autoren zur KI-Nutzung). Die grundlegende Überprüfung von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung erfordert keine Erklärung. Der im Forschungsprozess erfolgte KI-Einsatz ist im Abschnitt „Forschungsmethoden” zu deklarieren und ausführlich zu beschreiben.
  • Autorenschaft: Die Autoren sollen KI-Werkzeuge weder als Autor oder Mitautor angeben noch auf KI-Werkzeuge als Autor verweisen. Die Autorenschaft umfasst Verantwortlichkeiten und Aufgaben, die ausschließlich Menschen zugeschrieben und nur von Menschen wahrgebracht werden können.

Die Verwendung von generativer künstlicher Intelligenz oder KI-gestützten Werkzeugen zur Erstellung oder Bearbeitung von Bildern in eingereichten Manuskripten ist nicht gestattet.

Für Gutachter

  • Wenn ein Forscher gebeten wird, die Studie eines anderen Forschers zu begutachten, ist das Manuskript als vertrauliches Dokument zu behandeln. Die Gutachter dürfen das eingereichte Manuskript oder Teile davon nicht in ein generatives KI-Werkzeug hochladen, da dies die Vertraulichkeits- und Eigentumsrechte der Autoren verletzen kann und, sofern die Studie personenbezogene Daten enthält, auch datenschutzrechtliche Verstöße nach sich ziehen kann.
  • Diese Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich auch auf den Gutachterbericht, da dieser vertrauliche Informationen über das Manuskript und/oder die Autoren enthalten kann. Aus diesem Grund dürfen die Gutachter ihren Gutachterbericht nicht in ein KI-Werkzeug hochladen, selbst wenn dies lediglich der Verbesserung der Sprache und der Lesbarkeit dient.
  • Die Begutachtung eines wissenschaftlichen Manuskripts ist mit einer Verantwortung verbunden, die ausschließlich Menschen obliegen kann. Gutachter dürfen generative KI oder KI-gestützte Technologien nicht zur Unterstützung der wissenschaftlichen Begutachtung eines Artikels einsetzen, da das für die fachliche Begutachtung erforderliche kritische Denken und die originäre Beurteilung außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Technologie liegen und die Gefahr besteht, dass die Technologie fehlerhafte, unvollständige oder voreingenommene Schlussfolgerungen in Bezug auf das Manuskript zieht. Der Gutachter trägt die Verantwortung für den Inhalt des Gutachterberichts.

Für Redakteure

  • Das eingereichte Manuskript ist als vertrauliches Dokument zu behandeln. Die Redakteure dürfen das eingereichte Manuskript oder Teile davon nicht in ein generatives KI-Werkzeug hochladen, da dies die Vertraulichkeits- und Eigentumsrechte der Autoren verletzen kann und, sofern der Artikel personenbezogene Daten enthält, auch datenschutzrechtliche Verstöße nach sich ziehen kann.
  • Diese Vertraulichkeitspflicht erstreckt sich auf die gesamte mit dem Manuskript zusammenhängende Kommunikation, einschließlich Benachrichtigungs- oder Entscheidungsschreiben, da diese vertrauliche Informationen über das Manuskript und/oder die Autoren enthalten können.
  • Die Handhabung der redaktionellen Bewertung eines wissenschaftlichen Manuskripts ist mit einer Verantwortung verbunden, die ausschließlich Menschen obliegen kann. Redakteure dürfen generative KI oder KI-gestützte Technologien nicht zur Unterstützung der Bewertung oder Entscheidungsfindung in Bezug auf das Manuskript einsetzen, da das für diese Arbeit erforderliche kritische Denken und die originäre Beurteilung außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Technologie liegen und die Gefahr besteht, dass die Technologie fehlerhafte, unvollständige oder voreingenommene Schlussfolgerungen in Bezug auf das Manuskript zieht. Der Redakteur trägt die Verantwortung für den redaktionellen Prozess, die endgültige Entscheidung und deren Mitteilung an die Autoren.

Mustererklärung für Autoren zur KI-Nutzung

Bei der Einreichung des Manuskripts muss der Autor am Ende seines Artikels eine der folgenden zwei Erklärungen einfügen:

  • „Bei der Erstellung der Studie habe ich ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Werkzeug (Typ: …) zur Ausarbeitung des Abschnitts (…) verwendet. Die vom Werkzeug generierten Inhalte habe ich überprüft, bei Bedarf überarbeitet und übernehme die volle Verantwortung für das endgültige Manuskript.”
  • „Ich erkläre, dass ich bei der Erstellung der Studie kein auf künstlicher Intelligenz basierendes Wekzeug verwendet habe.”