Ethikerklärung

Die Zeitschrift akzeptiert nur originale, primäre Studien, die zuvor in keinem anderen Print- oder Online-Forum veröffentlicht wurden. Eine Wiederveröffentlichung in Ausgaben von Slavica ist nicht möglich. Die eingereichten Manuskripte gelangen nach ihrem Inhalt zu den Fachredakteuren. Vor dem Lektorierenprozess wird jeder Artikel einer Plagiatsprüfung unterworfen. Die Redaktion beurteilt die originellen Autorenwerke in einem doppelblinden Peer-Review-Verfahren (double blind peer review system) nach einheitlichen Kriterien. (Siehe den Lektoratsbewertungsbogen.)

Der verantwortliche Redakteur leitet die eingegangenen Manuskripte dem Inhalt nach an die Teilredakteure weiter. Die Teilredakteure wählen mit Zustimmung des verantwortlichen Redakteurs die Lektoren (zwei bekannte, hochqualifizierte und angesehene Experten zum Thema) aus und fordern sie zum Gutachten an. Die Verantwortung für die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Autoren und Rezensenten steht dem verantwortlichen Redakteur zu.Widersprechensich die Meinungen der beiden Lektoren, so zieht der verantwortliche Redakteur einen dritten Lektor zur Bewertung ein.Bewertungen, die sich nicht als objektiv erweisen, werden von der Redaktion nicht berücksichtigt und nicht an den Autor weitergeleitet.Die Artikel werden von der Redaktion bis zur Annahme zur Veröffentlichung vertraulich behandelt. Der Begutachtungsprozess wird spätestens am 15. Mai abgeschlossen. Wenn es nötig ist, lässt die verantwortliche Redakteurin das Manuskript auch sprachlich lektorieren. Frist für die sprachliche Überprüfung ist der 31. Mai. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung einer Publikation treffen gemeinsam die verantwortliche Redakteurin und der Fachredakteur. Die Metadaten (Autor, Titel, Abstrakt, Stichwörter) der genehmigten Arbeit und ihre Preprint-Version werden auf der Zeitschriftenwebseite veröffentlicht. Abgelehnte Manuskripte werden von der Redaktion nicht einbehalten. Gründe für die Ablehnung können sein, dass die Arbeit die Plagiatsprüfung nicht bestanden hat, für eine der Bewertungskriterien 0 oder 1 Punkte erhält, die Gesamtanzahl der erreichten Punkte weniger als 40 % von 60 Punkte (24) ist, oder das eingereichte Manuskript die formalen Anforderungen nicht erfüllt. Die verantwortliche Redakteurin benachrichtigt den Autor über die Entscheidung und fügt die Begutachtungen hinzu. Die Autoren haben die Möglichkeit geringere Veränderungen, einschließlich sprachliche Korrekturen zu machen. Die Sperrfrist für die Autorenkorrekturen ist der 15. Juni.

Nach der Rückkehr der endgültigen Fassungen schließt die verantwortliche Redakteurin mit den Autoren einen Nutzungsvertrag (siehe das "Autorenerklärung-Formular"). Die verantwortliche Redakteurin bewahrt die zurückgesandte und von dem Autor unterschriebene Version auf. Die Verträge sollen bis zum 30. Juni eingehen.

Die Fachredakteuren gestalten die endgültige Reihenfolge der Artikel. Die verantwortliche Redakteurin leitet die Gesamtheit von Manuskripten dem technischen Redakteur weiter, der den Umbruch der Artikel vollführt und den Stoß von bisher abgesondert behandelten Werken in einen einzigen Band einordnet.

Die letzte Korrekturarbeiten sollen bis zum 1. Juli vorgenommen werden.

Der Abschluss des Bandes erfolgt mit Genehmigung der verantwortlichen Redakteurin, danach werden die Final-Versionen im Druck publiziert. Frist: 15. Juli.

Die Online-Version des fertiggestellten Bandes erscheint bis zum 31. Aug.