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  • Überbrückung von Gerichtsbarkeiten: Durchsetzung von Umgangsrechten nach der Brüssel-IIb-Verordnung
    5-21
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    20

    Die Forschungsarbeit befasst sich mit der Aufrechterhaltung des Kontakts zu Kindern im Kontext der neuen Brüssel-IIb-Verordnung. Die Verordnung führt eine Reihe wichtiger Neuerungen ein, die die Lösung internationaler Scheidungsfälle erleichtern und sicherstellen sollen, dass die Rechte und das Wohl des Kindes gewahrt werden. Die Studie hebt die Bestimmungen der Verordnung hervor, wobei besonderes Augenmerk auf die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile im Kontext des nationalen Familienrechts gelegt wird. Schließlich wird eine jüngste Entscheidung der ungarischen Kúria vorgestellt, die ein wichtiges Präzedenzfall im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Umgangsrechts darstellt.

  • Lebendiges Gewebe auf Metallrahmen oder Möglichkeiten der Durchsetzung des Anspruchs des „Plattformarbeiters“
    141-161
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    103

    Unser Ziel ist, die theoretischen und praktischen Probleme im Zusammenhang mit Plattformarbeit darzustellen, wobei wir uns auf deren Personen sowie auf mögliche Rechtslücken und andere Anomalien bei der Gesetzgebung und der Durchsetzung konzentrieren.

    Die Studie stützt sich im Wesentlichen auf zwei große Säulen, in denen vielleicht unkonventionell - die Stellung der Arbeitgeber, genauer gesagt die Begründung und Durchsetzbarkeit von Arbeitgeberrechten und -pflichten, neben den alten und aktuellen Problemen der Einstufungsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerstatus in den Vordergrund gestellt wird.

    Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass sich die meisten Studien in diesem Bereich – aus durchaus verständlichen Gründen - hauptsächlich auf die Klassifizierung von Arbeitnehmern konzentrieren. Wir wollen uns aber in der vorliegenden Studie auf die Beziehung zwischen den Parteien konzentrieren, da das Rechtsverhältnis in seiner Gesamtheit interpretiert und analysiert werden kann, wenn wir neben der Darstellung der Umstände der Arbeitnehmer auch die Ausübung der zwischen der Plattform und dem Arbeitgeber geteilten Rechte unter die Lupe nehmen.

  • Familienunternehmen und Sydicatsverträge - mögliche Links
    99-124
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    91

    Der Begriff des Familienunternehmens ist im geltenden Recht nicht definiert. Im Falle von Unternehmen, in denen Familienmitglieder einen entscheidenden Einfluss ausüben, erlaubt es nur einen formalen Ansatz. Neben dem formalen Ansatz rechtfertigen jedoch die Substanz des Unternehmens, die Besonderheit der familiären Interessen und Werte, eine Prüfung des Unternehmens unter anderen Gesichtspunkten, die es erlauben, nicht nur die langfristige wirtschaftliche Tätigkeit, sondern auch die Besonderheit der familiären Beziehungen auf der Grundlage des Gesellschaftsrechts zu untersuchen. Es ist daher von größter Bedeutung, dass die Familienunternehmen die familiären Beziehungen, die Notwendigkeit, generationenübergreifend zu agieren und den familiären Charakter des Unternehmens zu schützen, widerspiegeln und das langfristige Wohlergehen der Familie sichern. Die Kombination der formellen und materiellen Elemente lässt den Schluss zu, dass es sich bei Familienunternehmen um besondere juristische Personen handelt, in denen eine bestimmte Familiengemeinschaft einen entscheidenden Einfluss ausübt, spezifische Interessen und Werte hat und vertritt, unter denen der Schutz des Familienvermögens, das Ziel einer generationenübergreifenden Tätigkeit und die Sicherung des langfristigen Wohls der Familienmitglieder hervorzuheben sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht neben den klassischen Instrumenten des Gesellschaftsrechts vielfältige Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Interessen vor, darunter auch die Möglichkeit der Syndikatsvertrag.

  • Durchsetzungsmöglichkeiten im Falle des Missbrauchs einseitiger Befugnisse im Bereich der Arbeitszeit
    101-125
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    111

    Abgesehen von den bereits erwähnten Bestimmungen des Gesetzes CXVI von 2018 zur Änderung der Vorschriften des Arbeitsgesetzes über den Arbeitszeitrahmen gibt es in unserer aktuellen Gesetzgebung nirgends eine sinnvolle Forderung nach der Zustimmung der Arbeitnehmer zum Thema Arbeitszeit, die - selbst wenn die ultima ratio des Arbeitgebers beibehalten wird - unserer Ansicht nach nicht nur aus grundrechtlicher und sozialer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht von großem Nutzen wäre. Die Erfüllung der oben erwähnten Verpflichtung zur Harmonisierung des EU-Rechts würde zweifellos auch in diesem Bereich Vorteile bringen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass auch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union keine zufriedenstellende Lösung für diese Probleme bieten, da sie selbst keine ausreichenden Rechtsvorschriften für die Beteiligung der Arbeitnehmerseite an Entscheidungen über die Arbeitszeit/den Arbeitsplan enthalten. Unserer Ansicht nach wäre die einzige Lösung eine innerstaatliche Gesetzesreform, die alle in unserer Studie aufgezeigten Probleme im Einklang mit dem EU-Recht, aber mit eigenen Lösungen, lösen würde.