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  • Possibilities of workplace mediation in the European Union
    1-13.
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    The world of labor market and industrial relations is a field where conflicts and disputes are inevitable characteristics of the operation, regardless of the form of employment. Also, labor disputes appear both from an individual aspect, where the disputants are the employer and the employee, and in a collective respect, where the disputes take place between the employer(s) and the collective of the workers, typically represented by an employee organization (union) or a works council. 

    When a conflict or a dispute cannot be resolved through negotiation, the law offers dispute resolution mechanisms for the participants. Therefore, several legal mechanisms have been evolved in order to resolve disputes, starting from the classical form of litigation, where a court determines the end of the dispute by its judgement, and other alternative forms of dispute resolution, such as arbitration, mediation and conciliation, where the parties can reach a decision or a settlement outside of the judicial system of the state.

    EU Member States have introduced various legislative rules for labor dispute resolution covering all manner of individual and collective disputes. ADR schemes are also supported by the ILO, as the ILO Recommendation No. 92 (1951) suggests that voluntary conciliation should be made available to assist in the prevention and settlement of industrial disputes between employers and workers. Within the aegis of the European Union, several instruments have emerged with the attempt to elaborate the basic principles for the operation of ADR schemes in the context of cases between businesses and consumers. The Directive 2013/11/EU on alternative dispute resolution for consumer disputes (the “ADR Directive”) and Regulation (EU) No 524/2013 on online dispute resolution for consumer disputes (the “ODR Regulation”) ensured that consumers could turn to quality alternative dispute resolution entities for all kinds of contractual disputes with traders, and established an EU-wide online platform for consumer disputes that arise from online transactions with traders.

    Workplace mediation is widely and successfully utilized in the USA for solely employment purposes both in the private and the public sector. Also, in the United States is a “employment at will” doctrine prevails, that basically means – unless stipulated to the contrary by the parties – the employment relationship can be terminated with immediate effect without any justification (just cause), thus workers do not have access to legal remedies as in the EU where the statutory laws provide a broad protection against arbitrary or unjust termination. Mediation, however, provide an effective solution for employees and workers, even if situated outside the protective scope of labor law.

    While the role of customer/consumer ADR and mediation is increasing throughout the whole European Union, workplace and employment mediation still constitutes a “grey zone”.  In many of the legal instruments of the EU and also in several products of the national legislations, consumers and workers are treated with the same legal awareness, thus protective laws compensate their weaker position in their legal relationships, but as far as the utilization and access of dispute resolution schemes are concerned, a significant but not always reasonable differentiation can be detected. Also, while mediation is an available tool for individual employment matters, still has not been utilized considerably, and remained an instrument only to resolve mostly collective conflicts. Therefore, the aim of this paper to present various styles of mediations from a comparative perspective, to express their biggest advantages and to highlight the areas where mediation could be more suitable to use in the context of the individual disputes of the workplace.

  • Täuschung bei der genetischen Lotterie - die Regulierung des menschlichen Keimbahn-Editing im ungarischen Strafrecht
    71-104
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    20

    Der Keimbahn-Genbearbeitung hat sich während den letzten Jahrzehnten auf einer revolutionären Weise entwickelt: gentechnische Eingriffe könnten potenziell nicht nur das Leben der Menschen, sondern auch sogar die menschliche Rasse drastisch verändern. Diese Entwicklung wurde jedoch vom Recht und insbesondere vom Strafrecht nicht aufgegriffen: das strafrechtliche Verhalten gegenüber der Entwicklung der Gentechnik ist veraltet, unzureichend ausgearbeitet und die abschreckende Wirkung des Strafmaßes ist unverhältnismäßig im Vergleich zur Schwere der Straftat. In meiner Arbeit gebe ich ein kurzes Überblick über die Entwicklung der Gentechnologie, ihre ethischen und sozialen Risiken, ihre internationalen Regelungen, die nationalen Regelungen und ihre Mängel, und – als Synthese meiner Erfahrungen – mache ich de lege ferenda einen Vorschlag, um letztere abzuhelfen, in dem Bemühen, eine möglichst angemessene strafrechtliche Regelung zu schaffen. Ziel meines Vorschlags ist es in erster Linie, der Keimbahn-Genbearbeitung durch spezifischere, modernisierte und in bestimmten Aspekten mit strengeren Strafrectsvorschriften zu regeln, die den Einzelnen, die Gesellschaft, die Menschheit und die Interessen der Gesellschaft vor den Gefahren schützen, die von der bevorstehenden Verbreitung des menschlichen Keimbahn-Genbearbeitung zu erwarten sind.

  • Gondolatok a fogyasztói szerződési jog kialakulásáról és fejlődéséről
    138-157
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    127

    In dem ersten Teil der Arbeit wird die historischen Grundlagen des Verbraucherschutzes
    präsentiert: der Prinzip des Schutzes der schwächeren Partei. In dem zweiten Teil wird die
    Arbeit die Herausbildung und die Entwicklung des Verbrauchervertragsrechts in der EU
    geprüft und das Problem der Implementation der verbraucherlichen Richtlinien eröffnet. Das
    Werk enthält die wesentlichen allgemeinen Merkmalen der Verbrauchersverträge: unfair
    Klauseln in den Verbrauchersvertägen, Aufklärungspflicht vor dem Vertragsabschluss, das
    Widerrufsrecht, obligatorischen Inhaltselementen der Verbrauchersverträge, usw. Die Arbeit
    vermeidet auf die gegenständige Tendenz von dem Verbrauchervertragsrecht. Der letzte Teil
    der Arbeit vorzeigt das Zustandekommen und die Entwicklung des Verbrauchervertragsrechts
    in Ungarn, betont die Position der Verbraucherverträge in den Kodifikationen des neuen
    ungarischen BGBs. Das Werk fasst die verschiedenen verbraucherrechtlichen Normen des
    neuen ungarischen BGBs, um die Existieren des Verbrauchervertragsrechts in Ungarn zu
    beweisen. Es muss deswegen bemerkt werden, neben die Normen des gültigen und des neuen
    BGBs viele andere Gesetze auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts zu geben. Auch
    der ungarische Gesetzgeber muss entscheiden, ob die verschiedenen verbraucherrechtlichen
    Richtlinien im getränten Gesetz oder in dem BGB implementiert werden sollte. Der
    Gesetzgeber hat die erste Lösung gewählt.
    Die gültigen Normen des Verbrauchervertragsrechts befinden sich in keinem einheitlichen
    Gesetz, und das neue ungarische BGB enthält nur die konstanten Kerne der
    verbraucherrechtlichen Richtlinien. Es wird gehofft, dass das Verbrauchervertragsrecht in der
    Zukunft in einem einheitlichen Verbrauchergesetz geregelt wird, wie darauf die Gründung des
    neuen ungarischen BGBs hinweist.

  • Verbraucherinsolvenz in der Europäischen Union
    153-163
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    102

    Nahezu alle modernen Zivilrechtssysteme betrachten Eigentumsrechte als privilegiertes Subjektrecht, was bedeutet, dass die Eigentumsrechte von Einzelpersonen nicht ohne ordnungsgemäße Gerichtsverfahren eingeschränkt oder entzogen werden können. Im Falle eines Insolvenzverfahrens wird das Eigentumsrecht des Subjekts verletzt, da der Schuldner seines Eigentumsrechts beraubt wird. In diesen Situationen werden die Eigentumsrechte des Schuldners und des Gläubigers gegeneinander belastet, und zwar so weit, dass der Schuldner durch die Befriedigung der Forderungen des Gläubigers in seiner Existenz bedroht ist. Im Insolvenzverfahren haben wir das durch das Verhalten des Schuldners zerstörte Eigentumsverhältnis des Gläubigers zu Lasten des Schuldnervermögens unter Wahrung der Interessen des Schuldners wiederherzustellen und das Verfahren in Gang zu bringen die Interessen beider Parteien berücksichtigen. Die nationalen Gesetzgeber müssen daher mehrere Aspekte berücksichtigen, um die materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften zu schaffen, auf deren Grundlage auch das Vermögen von Privatpersonen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein kann. All dies müssen die nationalen Gesetzgeber in einem Umfeld tun, in dem es aufgrund der Auswirkungen der Globalisierung nicht mehr annähernd sicher ist, dass Schuldner und Gläubiger Staatsangehörige desselben Landes sind. Deshalb ist es auch wichtig zu sehen, wie die Europäische Union Insolvenzverfahren für ihre Mitgliedstaaten regelt, die nationale Grenzen überschreiten, aber zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

  • A tudás hatalma vs. a jog keretrendszere (?) Gondolatok a tudás, s különösen az ötlet jogi keretrendszerbe vonhatóságáról
    3-8
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    66

    Die Kernfrage des Aufsatzes lautet: Kann sämtliches Wissen in dem jeweiligen Rechtsrahmen ausgelegt werden? Ist alles Wissen rechtlich geschützt? Geistiges Eigentum steht für absolute Rechte an immateriellen Gütern. Als Geistiges Eigentum bezeichnet wird: Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und urheberrechtliche Nutzungsrechte. Es handelt sich um absolute Ausschließlichkeitsrechte, die gegenüber jedermann wirken. Aber doch kann die Idee als Monopolrecht verstehen? Die Idee kann urheberrechtlich nicht geschützt werden, kann als der Teil des Gewerblichen Rechts, oder des Geistigen Eigentumsrecht ipso iure nicht beurteilt werden, nur dann, wenn sie als Geheimnis ausgelegt werden kann, oder manifestiert ist.

  • A menekültügyi őrizet elrendelésének anyagi jogi feltételei az uniós jog tükrében
    21-31
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    107

    Hungary lies in the route of the stream of refugees coming from the Balkan. It is a transit country, so the refugees do not typically intend to stay here, they rather wish to travel torwards to West- and North Europe. Particular sections of Hungary's border also mean the external borders of the European Union, the area of freedom, security and justice, which has a common asylum system. Significant part of illegal immigrants presents asylum claim only to avoid the aliens procedures.

    From the 1st of January 2013, the legislature terminated the aliens detention against asylum applicants. From 1st of July 2013 the Hungarian legislature reintroduced the possibility of detention of applicants. The new regulation has been placed in Act LXXX of 2007 on the Right of Asylum, Sections 31/A-31/H by Act XCIII of 2013 on the Amendment of Particular Laws Concerning Law Enforcement. The introduction of asylum-seeker detention and the practice of its application have raised dust. In my essay I am introducing the connections between the reasons of ordering asylum-seeker detention in the Act on Asylum and its backgroud in the EU Directive. I am not dealing with the question of compatibility of asylum detention and human rights and with problematic procedural issues, because I consider it more important to review the substantive conditions of asylum-seeker detention and the certain practical questions of its application therefore I am focusing on this segment of jurisdiction.

  • Über den juridischen Schutz der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie
    73-99
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    187

    Die Gewalt in der Familie ist so alt wie die Geschichte der Menschheit. In den unterschiedlichen Epochen war aber die gesellschaftliche, moralische und juridische Beurteilung der Gewalt in der Familie sehr verschieden. Heutzutage steht fest, dass das Strafrecht ein komplexes, gut durchdachtes Schutzsystem aufbauen und in Stand halten muss, um die Rechte der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie zu schützen, oder mindestens zu versuchen dieses zu tun. In meiner Studie nehme ich die Frage unter die Lupe, was das materielle Strafrecht für den Schutz der Missbrauchsopfer bei Gewalt in der Familie tun kann. Der Zweck der Studie ist eine Sammlung der in erster Linie materiellen Strafmaßnahmen, die auch die Missbrauchsopfer bei der Gewalt in der Familie schützen sollen.

  • Pillanatfelvétel a képmás védelméhez fűződő jog bírói gyakorlatáról 2. rész
    43-54
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    194

    Die Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild stehen in den letzten Jahrzehnten im Fokus der Rechtsliteratur und der Judikatur. In unserer digitalisierten Welt ist die Möglichkeit  des Missbrauchs von Fotos und mit dem Bildnis der Menschen bedeutend gewachsen, die Privatsphäre ist in Gefahr. Das Aussehen der Menschen – dessen Teil auch das Bildnis ist – ist die erstmalige Form der  Erscheinung der Unterscheidung der Menschen in der Gesellschaft. Der Missbrauch mit dem Recht an eigenen Bild hat verschiedene Manifestationen: die Herstellung der Aufnahmen ohne Genehmigung, die Veröffentlichung und andere Verwendung der Fotos, die Modifizierungen der Aufnahmen ohne Genehmigung, weiterhin die Übergabe der Aufnahmen an andere Personen und das Abspielen der Aufnahmen.

    Gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zur Anfertigung und Verwendung eines Bildes oder einer Tonaufnahme die Zustimmung der betroffenen Personen erforderlich. Eine Ausnahme davon bilden die Massenaufnahmen und die Aufnahmen von Auftritten im öffentlichen Leben. Das neue BGB (Gesetz Nr. V. von 2013) hat die vorherige Judikatur in den Text des Gesetzes eingebaut, und betont, dass nicht nur zur Anfertigung, sondern auch zur Verwendung eines Bildes die Zustimmung der betroffenen Personen erforderlich ist.

    Grundlegend ist die Aufgabe der Judikatur die Bestimmung der Grenzen der rechtsmäßigen und die unrechtsmäßigen  Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen. Die Rechtspraxis hat ausgearbeitet, was man unter Bildnis versteht, was die Voraussetzungen der Zustimmung zur Anfertigung eines Bildes sind, welche die Formen der Zustimmung sind, was man unter Massenaufnahmen versteht, und wann man über Aufnahmen von Auftritten im öffentlichen Leben sprechen kann.

    Dieses Schreiben bietet ein umfassendes Bild über das Recht und die Judikatur am eigenen Bild, detailliert und analysiert die Rechtverletzungen dieses Rechtes und die Sanktionen der Verletzungen, und gibt einen Überblick der anderen Aspekte dieses Rechtes, insbesondere präsentiert es die Fragen der Anfertigung der Tonaufnahmen bei Zivil- und Strafgerichtsverhandlungen, die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, und die Praxis der Beobachtung mit Kamera.

    Der erste Teil dieses Schreibens wurde im Erinnerungsbuch für den 65. Geburtstag von Herrn Prof György Csécsy veröffentlicht und in dem zweiten Teil des genannten Schreibens stehen die Fragen des Datenschutzes im Fokus gemäß der Regelungen des Info–Gesetzes (Gesetz Nr. CXIII von 2011), und das Problem der Anfertigung der Tonaufnahmen an Arbeitsplätzen, an öffentlichen Plätzen, in den Massenverkehrsmitteln und in den Gesellschaftshäusern werden vom Urheber ebenso geprüft. Der zweite Teil des Artikels beschäftigt sich mit den speziellen Regelungen der Zivilprozessordnung, und macht die wirksame Normen des Abschnitts von XXI/A der Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. III. von 1952), die Anomalien  der Bildnis-Verfahren bekannt, auch mit Rücksicht auf die neue Prozessverordnung (Gesetz Nr. CXXX von 2016).

    Am Ende des Artikels hat der Urheber festgesellt, dass die gesetzlichen Regelungen über den Schutz der Rechte am eigenen Bild einheitliche Judikatur ermöglichen, mit Rücksicht darauf, dass die Rechtspraxis bei der Auflösung der Rechtsstreiten die bürgerrechtlichen Aspekte betont, wo die verfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen Aspekte im Hintergrund stehen. Der Artikel kritisiert die Einführung und das Anbehalten des speziellen Prozesstyps, d.h. der Bildnis-Prozess.

  • A tisztességes eljáráshoz való jog az Emberi Jogok Európai Bírósága Magyarországgal kapcsolatos gyakorlatában, különös tekintettel az ésszerű határidő követelményére
    31-41
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    141

    As for the right to a fair trial sanctioned by the convention, our most determining deficiencies arise regarding the compliance with a reasonable period of time. Despite of the relatively small number of the Hungarian infringements of the European Convention on Human Rights, the expectation of sufficiently efficient dispositions eliminating the prolongation of the judicial procedures applies for Hungary as well.

    In general, it can be concluded that the Hungarian legal system provides the basic human right to fair trial. This claim is supported by the low number of infringements in Hungary. In this study I sought to present the data related to the Hungarian cases proceeding at the European Court of Human Rights, as well as elementswarranting the emergence of the right to a fair trial assured by Article 6, together with the aspects during the monitoring of the cases of the prolongation of the judicial procedures respected by the Court of Strasbourg. Finally I aimed to delineate the aforesaid apropos of a representative and an exceptional case in respect of the practice of the Court as well.

  • Einige aktuelle praktische Fragen zu präventiven Einstweiligen Verfügungen bei Gewalt in der Familie
    115-137
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    111

    Das Gesetz Nr. LXXII aus dem Jahr 2009 über das Fernhalten zum Zweck der Gewaltanwendung zwischen Verwandten (Gesetz über Einstweilige Verfügungen) wurde seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2009 insgesamt acht Mal geändert. Einige der Änderungen wurden vorgenommen, um Mängel in der Praxis zu beheben, andere, um dem EU-Recht zu entsprechen. In Anbetracht der fast anderthalb Jahrzehnte, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vergangen sind, ist es angebracht zu überprüfen, wie sich die Praxis der Anwendung dieses Gesetzes über die Änderungen hinaus entwickelt hat. In dem vorliegenden Beitrag soll die gerichtliche Praxis der präventiven Freiheitsentziehung, vor allem beim Obersten Gerichtshof, kurz beschrieben und die Schlüsselelemente bei der Beurteilung des Begriffs der Gewalt zwischen Verwandten, die Feststellungen der Gerichte, insbesondere beim Obersten Gerichtshof, im Zusammenhang mit der Freiheitsentziehung und der elterlichen Sorge und der Nutzung der Wohnung sowie die Anwendbarkeit des Strafgesetzbuchs erörtert werden.

  • A helyi önkormányzatok és az Alkotmány a pénzügyi jog aspektusából
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    In my study I deal with the connection between the local governments and the Constitution in the aspect of Financial Law.

    The local governments’ essential rights have been laid down  in the Constitution in a separate (IX.) chapter. The defence of the local governments is different from the defence of fundamental human rights. The latter has the test of necessity and proportionality. The local governments’ constitutional rights can be restricted until the infringement of its fundamental contents.

    I examined the rights of the local governments connected with the Financial Law, so I was engaged mainly in the financial support of it and the right of property and tax assessment. The Constitutional regulation of the financial support is most unique. The difference is that this paragraph (44/A. § (1) c) is not a rule of competence and jurisdiction however an obligation for the state to guarantee the self income and the proper state support to the local governments. The most important own sources are the taxes, which are necessary to discharge the duties. The authority to issue taxes derives from the Constitution - 70/I. § and 44/A. § (1) d. These paragraphs  prescribes that every natural and legal person must contribute to rates and taxes depend on their income and estate.

    The local governments may issue taxes within the framework of law, but their legislation is wide-ranging within it, for this reason there are a lot of instructive judgements of the Constitutional Court.