Keresés

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Keresési eredmények

  • Az ember alkotta szabályok és azok objektív korlátai
    45-50
    Megtekintések száma:
    105

    Diesem rechtsphilosophischen Beitrag beschäftigt sich mit dem Kontaktsystem, das zwischen den Natur-, und Gesellschaftsgesetze, außer dem noch den juristischen Gesetze aufsteht. Der Verfasser in diesem Zusammenhang untersucht die natur-, und gesellschaftswissenschaftlichen Forschungserfolge, die philosophischen, rechtsphilosophischen und die rechtsgeschichtlichen Werke eben so wie, die gesellschaftlichen und rechtlichen Praxis auch. Aus dieser Untersuchung die Schlussfolgerung vom Verfasser ist die Folgende: Die rechtlichen Gesetze und Rechtsregelungen, die der Mensch mit dem Macht im politischen Praxis verfasst, müssen die natur-, und wirtschaftsgesetzliche Anforderungen im Anspruch nehmen. Diese Ansprüche fassen die globale Umweltgesetze, Pflanzen-, und Tiernaturgesetze und in der menschlichen Gesellschaft die soziologische, politische und sozialpsychologische Gesetze um, die unabhängig von der Menschheit wirken. Deswegen die juristischen Gesetze müssen zu diesen objektiv wirkenden Gesetzen anpassen. Diese Objektivsgesetze widerspiegeln im sog. Naturrecht, das mit dem Positivsrecht harmonisieren soll. Wenn diese Harmonisierung fehlt, das Positivsrecht widerspricht der allgemeinen Interesse von der Gesellschaft.

  • A jogkövetkezményeket érintő problémák a munkaszerződés egyes hibatípusainál
    19-26
    Megtekintések száma:
    94

    Rechtsvolgenabziehungsproblemen bei einigen Fehlertypender der Arbeitvertragsbindung

    In diesem Beitrag werden die am öften vorkommene Fehler analisiert, die an der Arbeitvertragsschliesung tauchen auf. Fünf solcher Fehlertypen werden in diesem Beitrag verhandelt. Diese Vehlertiepen tauchen am öften bei den arbeitvertragsahnliche dauerhafte Unternehmens-, und Mandatsvertrage, genau so wie, bei dem Konkrenzabziehendsvertrag auf. Auserdem die Analisierung dehnt auf solche Vertragsproblemen auch aus, die bei der Arbeitzeitbestimmung und bei der handlungsfahikkeit der Verttragsparteien, eben so wie bei dem „Reservatio mentalis” auftauchen.